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Mark Helfrich
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Frage von Jörg L. •

Frage an Mark Helfrich von Jörg L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Mobbingland Deutschland ?

Sehr geehrter Herr Helfrich,

soll und müsste im Zusammenhang mit den extrem gestiegenen Zahlen von Mobbingopfern in Deutschland, hier gerade in Folge von völlig destruktiven Machtkämpfen in Unternehmen, nicht endlich von Seiten des Gesetzgebers ein höherer Opferschutz gefordert bzw. umgesetzt werden, der vor allem auch die subtilen und suggestiven Methoden, direkt und indirekt bekämpft, mehr definiert werden, ein verpflichtendes Einsetzen von Mediatoren und vor allem auch das gedultete und damit befeuerte unterstützen von Mobbing mehr bestraft wird als bisher und Lösungen für die Mobbingopfer anbietet (Unterstützung durch AA ect.) ?

Es ist meiner Meinung zum Beispiel einfach nur nach grausam sowie gegen die Menschenwürde, sich psychisch permanent einem Arbeitgeber der mobbing duldet aussetzen zu müssen und bei Kündigung des Mobbingopfers die Folgen durch das Mobbingopfer mit einer Speerzeit bei ALG I dann selber tragen zu lassen.

Das Heer an Mobbing-Beratungsstellen, parteilich und überparteilich, lösen offenbar nicht die immer bestehenden Konflikte in Unternehmen, die Methoden des Mobbing scheinen hingegen subtiler und perfider zu werden, wenn man sich im Detail dazu beliest.

Der volkswirtschaftliche, als auch soziale Schaden wird a.m.S. größer und größer, durch das Heer an "Mobbingsklaven" was sich immer und immer mehr in Deutschland entwickelt.

Muss nicht der Gesetzgeber nicht endlich mehr gegen Mobbing unternehmen ?

Für Ihre Antwort ganz herzlichen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Lindeholz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr L.,

bedauerlicherweise wurde Ihre Anfrage zum Thema Mobbing von Abgeordnetenwatch nicht – wie sonst üblich – automatisch an mich weitergeleitet. Ich bin auf Ihre Anfrage erst jetzt durch den direkten Blick auf meine Seite bei Abgeordnetenwatch gestoßen. Daher meine späte Antwort an Sie, die ich bitte zu entschuldigen.

Ich stimme Ihnen zu, dass Mobbing kein Kavaliersdelikt und oft mit gravierenden Folgen für die Betroffenen verbunden ist. Gerade am Arbeitsplatz kann Mobbing zu Krankheit und Kündigung führen und dauerhaft das Leben der Betroffenen beeinträchtigen. Es ist ein gesellschaftliches Problem über das gesprochen werden muss. Mobber müssen für die Folgen ihres Tuns sensibilisiert werden und die Opfer benötigen unsere volle Aufmerksamkeit und Hilfe.

Das Thema Mobbing hat bisher nicht im Fokus der Politik gestanden, da es bereits rechtliche Regelungen und Sanktionierungen gibt. Zwar ist Mobbing am Arbeitsplatz grundsätzlich nicht strafbar. Es verstößt in jedem Fall aber gegen die arbeitsvertragliche Pflicht, sich für die Interessen des Unternehmens einzusetzen und keine Handlungen zu vollführen, die diesem schaden könnten. Folglich müssen Mobber damit rechnen, Ermahnungen, Abmahnungen oder – im Falle einer wiederholten Abmahnung - sogar eine Kündigung zu erhalten. Auch eine Arbeitsplatzversetzung ist möglich.

Zudem haftet der Arbeitgeber schon heute gegenüber dem betroffenen Arbeitnehmer für schuldhaft begangene Persönlichkeits- oder Gesundheitsverletzungen, etwa durch Mitarbeiter und Vorgesetzte. Er hat die Pflicht, Beschäftigte vor Mobbing - auch unter Kollegen – zu schützen. Der Arbeitsschutz bietet hier Ansatzpunkte, beispielsweise das Recht zur Beschwerde, den Anspruch auf Unterlassung bis hin zur Leistungsverweigerung. Gefragt sind bei diesem Thema auch die Betriebs- und Personalräte, die schon heute in solchen Situationen unterstützend tätig werden.

Strafrechtlich verändert sich die Lage, wenn die Mobber so weit gegangen sind, dass der Geschädigte gesundheitlichen Schaden erlitten hat oder sein Hab und Gut beschädigt wurde. Ein finanzieller Ausgleich, beispielsweise in Form von Schmerzensgeld, steht dem Opfer in diesem Fall zu.

Ob ein Anti Mobbinggesetz sinnvoll wäre, ist unter Rechtsexperten mehr als umstritten, insbesondere die Frage der Ausgestaltung. Gerade die Tatsache, dass Mobbing primär in verbaler Form stattfindet, macht die Beweisbarkeit schwierig. Zudem ist die Grenze zwischen einem schroffen Umgangston und einem systematischen Mobbing in der Praxis nicht nur schwer zu ziehen, sondern noch schwerer im Prozess darzulegen und zu beweisen. Sinnvoll erscheint es daher, auf das Problem Mobbing hinzuweisen, insbesondere wie man Mobbing erkennt und mit diesem umgeht und Arbeitskollegen zur Fürsorge aufzurufen, um die Opfer zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen
Mark Helfrich

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