Frage an Mark Helfrich von Nadine H. bezüglich Soziale Sicherung
Sie sind gegen die Aufhebung der Einkommens- und Vermögungsanrechnung bei Einghliederungsbeihilfen für Menschen mit Behinderung.
Stimmen Sie mir zu, dass die Gewährung von Eingliederungsbeihilfen bei Behinderung eine Nachteilsausgleich darstellen?
Warum sollte ich für meinen Nachteil, nämlich die Behinderung, auch noch von meinem Einkommen oder Vermögen aufkommen? Es geht nicht darum paradiesische Zustände für uns Menschen mit Behinderung zu schaffen, sondern schlicht die Teilhabe am Leben.
Wenn Sie sich den Arm brechen und 8 Wochen einen Gips tragen müssen, dann zahlen Sie doch auch nicht jeden Tag 5 Euro für den Gips?
Mit Ihrem Vorhaben zwingen Sie uns weiterhin in prekären Lebensverhältnissen zu leben und lassen uns sehenden Auges in die Altersarmut fallen.
Das ist keine ernstgemeinte Teilhabe. Das ist auch nicht christlich und es ist für uns absolut nicht hinnehmbar.
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Hanuschke
Sehr geehrte Frau Hanuschke,
natürlich stellen Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen einen Nachteilsausgleich dar.
Die Eingliederung bzw. Teilhabe soll umfassend ermöglicht werden. Daher gibt es für schwerbehinderte Menschen eine Vielzahl von besonderen Rechten und Nachteilsausgleichen.
Dazu gehören steuerrechtliche Vergünstigungen, Ausgleiche im Arbeitsleben wie Zusatzurlaub und Kündigungsschutz, technische Arbeitshilfen im Berufsleben, Leistungen an Arbeitgeber zur Einrichtung und Erhaltung von behindertengerechten Arbeits- und Ausbildungsplätzen, Vergünstigungen bei der Sparförderung und Vermögensbildung, eine unentgeltliche bzw. verbilligte Beförderung im Personennahverkehr oder durch dem im Landkreis eingerichteten Behindertenfahrdienst, Parkerleichterungen für bestimmte Gruppen schwerbehinderter Menschen, höheres Wohngeld und vieles mehr.
Wie ich in meiner Antwort auf die Frage einer einkommens- und vermögensunabhängigen Zahlung der Eingliederungshilfe erläutert habe, vertrete ich die Auffassung, dass die bestehenden Vermögens- und Einkommensgrenzen deutlich nach oben angepasst werden müssen, da sie nicht mehr zeitgemäß sind. Die Eingliederungshilfe darf nicht länger zur Armutsfalle werden. Deshalb sieht das von der Koalition geplante Bundesteilhabegesetz eine Erhöhung der Vermögensfreigrenze um ein Vielfaches des derzeitigen Freibetrages vor. Auch sollen die Einkommen der Partner ab 2020 nicht mehr angerechnet werden. Dies war der Union ein wichtiges Anliegen. Denn die Bestimmungen der Eingliederungshilfe dürfen für Partnerschaften und bei Familiengründungen keine finanziellen Nachteile mit sich bringen. Zudem ist auch eine deutliche Erhöhung der Einkommensfreigrenze vorgesehen. Ein höheres Erwerbseinkommen muss auch einen höheren Lebensstandard erlauben. Für jeden soll der Grundsatz gelten „Leistung muss sich lohnen“.
Genauso muss auch gelten: Wer öffentliche Leistungen erhält, sollte im Rahmen des Zumutbaren einen Eigenanteil tragen. Das gilt nach meiner festen Überzeugung für alle Menschen, ob mit oder ohne Behinderung. Mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz sollen mehr Zugänge auf den ersten Arbeitsmarkt geschaffen, Beratung und Assistenz ausgebaut sowie das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderungen außerhalb von Einrichtungen gefördert werden. Auch deshalb versichere ich Ihnen, dass entgegen Ihrer Befürchtung das geplante Bundesteilhabegesetz für Sie und andere Betroffene spürbare Verbesserungen bringen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Mark Helfrich