Ist sich die Politik der Folgen einer Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung für (private) Musikschulen bewusst?
Sehr geehrte Frau Schneid,
Die frühzeitige Schulung für die Beherrschung eines Instruments ist Voraussetzung
für ein Musikstudium im künstlerischen oder pädagogischen Bereich.
Die Vorbereitung auf den Musikerberuf beginnt mit der musikalischen Früherziehung.
Sie legt ebenso wie der Anfangsunterricht den Grundstein für das Erlernen eines Instruments.
Aber: Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen wird zunehmend gekürzt und oft fachfremd gelehrt.
Somit wächst die Bedeutung der (privaten) Musikschulen für die musikalische Bildung in Deutschland.
Eine Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung würde zu einer extremen Verteuerung von
Musikunterricht führen.
Abmeldungen auf breiter Front und der damit verbundene fehlende Zugang zu musikalischer Bildung würden einen großen gesellschaftlichen Schaden bedeuten.
Daher gehört Unterricht an Musikschulen und von privaten Instrumentallehrern umsatzsteuerbefreit.
Johannes. K.
Sehr geehrter Herr K.,
ich teile Ihre Befürchtungen und setze mich gerne dafür ein, dass die geplanten Änderungen nicht umgesetzt werden. Auf Landesebene haben wir ja leider wenig Einfluss auf die Bundesebene. Deshalb haben wir heute einen Antrag auf Sachstandsbericht und Einschätzung durch das Ministerium für den nächsten Kulturausschuss gestellt.
Gerne halte ich Sie auf dem Laufenden.
Beste Grüße
Marion Schneid
Mitglied des Landtags RLP
Vorsitzende des Wissenschaftsausschusses
Leitung der Bereiche Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur in der CDU-Landtagsfraktion
Kulturpolitische Sprecherin