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Frage von Bernd R. •

Frage an Mario Pecher von Bernd R. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Pecher,
mich interessiert zunächst, ob Sie als Vorsitzender des Innenausschusses des Sächsischen Landtages Kenntnis haben von dem Artikel in der Westsächsischen Zeitung (Ausgabe vom 22.08.18), in dem ein mir unglaublich erscheinender Fall am Amtsgericht Ihrer Stadt geschildert wurde.
Es geht dabei um behauptete Urkundenfälschung (am AG Zwickau), Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt. Offenbar seien Richter, Staats- und Rechtsanwälte darin einig, die Folgen eines anwaltlichen Fehlverhaltens dauerhaft auf eine Bürgerin abzuwälzen (1).
Wie ist so etwas an einem Sächsischen Amtsgericht möglich?
Ist das so bei Ihnen neuerdings erlaubt oder schon immer erlaubt gewesen?
Sind womöglich strukturelle Probleme zu besorgen, Charakterschwächen zu vermuten oder wie sehen Sie das?
Sind Sie als Abgeordneter im Landtag gefordert oder aus irgend einem Grund (z.B. wegen der immer wieder einmal behaupteten Unabhängigkeit der Richter?) gehindert?

Ich bitte freundlichst um vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen
B. R.
Kupferschmiedemeister, Betriebswirt des Handwerks und Obmann der Feldgeschworenen
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V. (2 Vorsitzender)

1) https://wsz-online.blogspot.com/2018/08/amtsgericht-zwickau-richter-staats-und.html.

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