Frage an Mario Pecher von Wilfried M. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Mario Pecher,
über das Eingabengesetz der DDR ist zu lesen:
"Die Eingaben konnten Vorschläge, Hinweise, Anliegen und Beschwerden der Bürger und der gesellschaftlichen Organisationen an Staatsorgane, Betriebe, ABGEORDNETE usw. enthalten. Jedem Bürger stand es frei, sich an die Institution mit seiner Eingabe zu wenden, die sich für ihn am besten anbot. Bei einer Fehlleitung an ein Organ, was nicht für die Bearbeitung des in der Eingabe enthaltenen Sachverhaltes zuständig war,musste der angeschriebene Vertreter des staatlichen Organs die Eingabe an die zuständige Bearbeitungsstelle weiterleiten. Binnen drei Wochen sollte im Regelfall eine Eingabe bearbeitet, bzw. eine Zwischenstandsmeldung an den Absender der Eingabe erfolgt sein."(1)
Hierzu habe ich zwei Fragen:
1. Was spricht gegen die Einführung eines wesensähnlichen Gesetzes jedenfalls für Staatsorgane und Abgeordnete (als öffentlich finanzierte Adressaten pflichtgemäßen Handelns) in der Bundesrepublik und z.B. in Sachsen?
2. Wie würde sich Ihrer Meinung nach ein evtl. kommendes Eingabengesetz auf Ihre eigene Motivation (auf Wähler- Anliegen erkennbar einzugehen) auswirken(2)?
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. med. W. M.
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
1) im DDR-Lexikon http://www.ddr-wissen.de/wiki/ddr.pl?
2) Ich erlaube mir die Erinnerung an die seit Monaten unbeantworteten Fragen des Herrn Rieder https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/mario-pecher/question/2018-09-23/303930 und des Hern Gelfort https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/mario-pecher/question/2018-02-02/296722