Frage an Mario Pecher von Klaus W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Pecher,
angeblich gibt es im Freistaat klare Regelungen zur Verschuldung öffentlicher Haushalte.Gemeinden mit instabiler Haushaltslage werden zur Haushaltskonsolidierung aufgefordert,bei keiner Senkung der Verschuldung wird Zwangsverwaltung angeordnet.
Ein Kriterium bei der Bewertung ist die Pro-Kopf-Verschuldung.
Die Stadt Reichenbach/Ol hat eine Pro-Kopf-Verschuldung von 4.069€.
Trotz dieser Situation hat man noch hochspekulative Zinswetten in Höhe von 20,4 Millionen Euro abgeschlossen(LVZ-Artikel v. 10.08.2011).
Warum wird aus ihrer Sicht nichts von der Landesregierung gegen diese instabile Haushaltslage unternommen? Wird der zuständige Kommunalamtsleiter seiner Verantwortung als Rechtsaufsicht gerecht? Warum wird wie in Kittlitz keine Zwangsverwaltung angeordnet?