Frage an Mario Mieruch von Konstantin W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Mieruch,
in Ihrem Wahlprogramm schreiben Sie und Ihre Partei unter Punkt 1.2, dass eine Renationalisierung bzw. Rückerlangung von Kompetenzen für Nationalstaaten in der EU anzustreben seien. Falls dies nicht möglich wäre würden Sie nach Britischem Vorbild mit Artikel 50 EUV aus der Union austreten wollen. An diese Forderung schließen sich für mich zwei Fragen an:
1) Was wollen Sie tun um Ihren Wahlkreis nach einem EU Austritt wirtschaftlich auf Kurs zu halten? Ökonomische weitläufig akzeptierte Grundmodelle von beispielsweise Ricardo oder Heckscher und Ohlin legen nahe, dass Freihandel eine grundlegende Komponente für Wohlstand ist. Aber auch neuere Studien von van Reenen und dem Britischen Finanzministerium selbst zeigen, dass ein Austritt wie der Brexit durch Einführung von Zöllen, Wegfall von FDIs, etc. in jedem Szenario negative Konsequenzen für das austretende Land haben.
2) Kant rief im Hinblick auf Frieden zwar einen Völkerbund mit souveränen Staaten als präferiertes Ziel aus, jedoch baut er elementar auf das Weltbürgerrecht, welches durch einen Austritt aus der EU und damit dem Binnenmarkt einen Verlust der 4 Freiheiten zur Folge hätte und dieses Recht zumindest beschneiden würde. Wie ist die Personenfreizügigkeit mit dem einem EU Austritt vereinbar? Glauben Sie, dass Sie dass die Bürger in Ihrem Grenznahen Wahlkreis anders auf einen EU Austritt reagieren könnten als Bürger in Wahlkreisen von Kollegen weiter im Inland?
Mit freundlichen Grüßen,
Konstantin W.
Sehr geehrter Herr Weckenbrock,
wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben, habe ich sowohl die Fraktion wie auch die AfD selbst verlassen.
Dennoch möchte ich gerne grundsätzlich Stellung zu Ihren Fragen nehmen:
1) Auch das Bürgerforum Blaue Wende strebt fairen Freihandel innerhalb eines Bundes souveräner Staaten an. Zahlreiche bestehende Freihandelsvereinbarungen verdeutlichen, dass dabei die Souveränität der Partner nicht hinderlich ist.
Inwiefern z.B. ein Austritt eines Landes aus der EU für dieses negative Folgen hat, ist am Anfang völlig offen und wird maßgeblich von den dann zu vereinbarenden Verträgen abhängen und welche Form der Umsetzung diese erfahren.
Europäische Staaten, welche weder Mitglied der EU sind oder den Euro als Währung haben, sind nicht per se weniger erfolgreich oder haben besondere Schwierigkeiten zu bewältigen.
2) Würde Kant seine philosophischen Ansätze heute eigenständig mit den verschiedenen Mentalitäten der Völker, den derzeit existierenden weltweiten Brennpunkten und Konfliktpotenzialen vergleichen, würde er selber zu der Erkenntnis kommen, dass Theorie manchmal leider Theorie ist.
Bezogen auf die EU bzw. einem möglichen Austritt besteht auch hier die Möglichkeit, Freizügigkeit zu vereinbaren.
Wie wir aktuell an der Zuwanderungsthematik sehen können, ist diese Freizügigkeit aber auch mit weiterführenden Herausforderungen verbunden. So sind sämtliche Diskussionen über Aufnahmequoten obsolet, denn ab dem Augenblick der offiziellen unbefristeten Aufenthaltsberechtigung werden die meisten Menschen nachvollziehbar jenes Ziel ansteuern, welches bestmögliche Versorgung und Lebensbedingungen bietet. Das wiederum wird mittelfristig jeden Sozialstaat überfordern. Hier bedarf es einer Überprüfung der aktuell geltenden Regelungen.
Ob es Unterschiede bei der Bewertung eines EU-Austrittes zwischen grenznahen oder grenzfernen Regionen geben wird, wird von den individuellen Bedürfnissen des Einzelnen abhängen. Sollten wieder Grenzkontrollen eingeführt werden, wird sicherlich die Zeit vermisst werden, als es diese nicht gab.
Mario Mieruch, MdB
Deutscher Bundestag
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