Frage an Mario Laurischk von Mathias M. bezüglich Verbraucherschutz
Guten Tag!
Könnten Sie bitte kurz Ihre Meinung zu den bislang von der CDU/CSU torpedierten Bemühungen um eine Stärkung der direkten Demokratie (Volksentscheid, Volksbegehren) auf Bundesebene darlegen?
Wie werden Sie bei einer entsprechenden Gesetzesvorlage dazu abstimmen?
Und: Fühlen Sie sich bei Abstimmungen Ihrem Gewissen verpflichtet oder statt dessen der Partei-/Fraktionsdisziplin?
Vielen Dank!
Auf kommunaler Ebene halte ich Volksentscheide durchaus für eine sinnvolle Option, da die Bürger hierdurch Entscheidungen mitbestimmen können, die sie selbst unmittelbar betreffen.
Auf Bundesebene hat sich die repräsentative Demokratie bewährt. Oftmals sind die dortigen Themenbereiche sehr komplex und erfordern langfristige Vorbereitung sowie sachverständige Beratung. Hier sehe ich die Gefahr, dass beispielsweise Entscheidungen, die langfristig positiv wirken, kurzfristig jedoch zu Einschnitten führen, durch Volksbegehren verhindert werden können und damit nicht mehr umsetzbar sind. Eine nachhaltige, langfristig orientierte Politik wird hierdurch erschwert.
Als Bundestagsabgeordneter sehe ich mich natürlich meinem Gewissen und den Menschen in unserem Lande verpflichtet. Fraktionsdisziplin hingegen bedeutet auch nicht, vorgefertigte Zielsetzungen kurzerhand durchzuwinken. Vielmehr ist es Aufgabe jedes Abgeordneten, an der Meinungsbildung mitzuwirken und seinen Argumenten Gewicht zu geben. Sollte das Ergebnis der Beratungen im Einzelfall gleichwohl unbefriedigend ausfallen, steht es dem Abgeordneten grundsätzlich auch frei, sich anders zu entscheiden.
Herzliche Grüße
Mario Laurischk