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Marianne Schieder
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Frage von Peter K. •

Frage an Marianne Schieder von Peter K. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Schieder,

zu Ihrer Aussage:
-"Demzufolge sollen nichteheliche Mütter sowohl den Rang als auch die Dauer des Betreuungsunterhalts betreffend wie eheliche Mütter behandelt werden. Dieser Vorschlag findet unsere volle Unterstützung"-
Und wie lang sollte der BU dann Ihrer Meinung nach sein ?
3,4,5 oder noch mehr Jahre.

- Wird das die lang erhoffte Reform sein - ? Die wahrscheinlich überwiegend von geschiedenen Männern / Vätern erwartet wird ?
Dann wird der Mann selbst bei einer Nichtheirat nicht mehr vor jahrelangem Betreungs-Unterhalt sicher sein. Und wenn eine Frau so lange aus dem Berufsleben ausscheidet wird Sie es noch schwerer haben einen guten Job zu finden.
Und was ist dann mit dem Kindesunterhalt,wenn der Vater ins Ausland auf nimmerwiedersehen verschwindet. Hat die Unterhaltsvorschußkasse zu viel Geld ?

MfG. Peter Kissing

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kissing,

vielen Dank für Ihre Mail vom 21.09.07. Bei der Reform, bei der wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, geht es in erster Linie um das Wohl der Kinder, egal ob sie aus einer ehelichen oder nicht-ehelichen Partnerschaft hervorgegangen sind. Wie Sie sicher der aktuellen Presseberichterstattung entnommen haben, hat sich die Koalition auf einen Kompromiss geeinigt, der vorsieht, dass geschiedenen Frauen gegebenenfalls länger als die vorgesehen 3 Jahre finanziell unterstützt werden können, wenn sie während der Ehe ihre Arbeit komplett aufgegeben und sich ausschließlich um die Kindererziehung gekümmert haben.

Auch das bisherige Recht konnte nicht verhindern, dass unverantwortliche Väter ihrer Pflicht zum Unterhalt durch „verschwinden ins Ausland“ nicht nachgekommen sind.

Mit freundlichen Grüßen
Marianne Schieder, MdB

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