Frage von Irmgard R. • 21.11.2013
Antwort von Maria Flachsbarth CDU • 28.11.2013
(...) Auf den einmal ermittelten Sachverhalt werden also die für alle Bürger und Bürgerinnen geltenden Gesetze angewandt und schließlich anhand dieser entschieden, ob ein strafbares Handeln des Angeklagten vorliegt oder nicht. Mit der derzeit stattfindenden Beweisaufnahme nimmt auch das Verfahren gegen Herrn Wulff diesen üblichen Gang, wie er in den Gesetzen normiert ist. Insbesondere an der groß angelegten Beweisaufnahme und auch der vorausgegangenen ausführlichen Prüfung der Möglichkeit einer Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Hannover wird deutlich, dass eine umfassende Überprüfung des Verhaltens von Herrn Wulff seitens der Justiz sehr wohl erfolgt. (...)