Frage an Maria Böhmer von Carolin K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Böhmer,
da wir im Gemeinschaftskundeunterricht die Frage der Fraktionsdisziplin gerade diskutieren und die Hessen-Wahl 2009 dazu Fragen aufgeworfen hat, die mich auch länger beschäftigen, würde ich Sie gerne bitten, mir die Meinung einer aktiven Politikerin zu der realen Praxis mit negativen und positiven Aspekten zum Spannungsverhältnis von Gewissensfreiheit und Fraktionsdisziplin dazulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Carolin Kurtzer
Sehr geehrte Frau Kurtzer,
nach Art. 38, Abs. 1, S. 2 des Grundgesetzes sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." Dies hat auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Ihrer Arbeitsordnung noch einmal festgeschrieben. Dort heißt es in § 17, Abs. 1: "In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gibt es keinen Fraktionszwang. Die Abstimmung ist frei."
Der Grundsatz der Gewissensfreiheit ist für mich die wesentliche Grundlage meiner Arbeit als Bundestagsabgeordnete.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Maria Böhmer