Frage an Maria Böhmer von Esma K. bezüglich Familie
Sehr geehrte Prof. Dr. Maria Böhmer
Ich bin eine gebürtige Türkin aber habe die Deutschestaatsangehörigkeit bin 25 jahre alt. Habe vor 6 Monaten in der Türkei geheiratetn bin jetzt in 21. Woche schwanger. Nach meiner Heirat versuchte ich in der Türkei zu leben aber wenn man wie ich seit 20 Jahren in Deutschland lebt, hier zu Schule geht, hier aufwächst ist es nicht möglich auch in seinem Herkunfsland zu leben.
Also nach 3 Monaten Türkeiaufenthalt bin ich wieder zurück aber ohne meinen Mann weil ja das neue Zuwanderungsgesetz beim Ehegattennachzug einfache Deutschgrundkenntnisse verlangt.
Ich vermisse und liebe meinen Mann unheimlich.. es schadet mir sehr das ich während meiner ganzen Schwangerschaft ohne meinen Mann leben muss. Wir sind zudem auch nicht Finanziell in der Lage einen deutschkurs in der Türkei zubezahlen.
Ich möchte nur zwei Fragen stellen.
Ich habe gehört und gelesen dass nach dem mein Kind auf die Welt kommt und Deutscherstaatsangehöriger ist das mein Mann bei einem Familiennachzug zu einem deutschen, minderjährigen, ledigen Kind kein Sprachzertifikat vorlegen muss. Entspricht das der Wahrheit..??
Mein Mann ist Herrenfriseur und hat auch einen Meisterbrief in seinem Beruf. Zudem besucht er zur Zeit eine Schule bei dem er am ende einen Friseurausbilderabschluss bekommt. Gehört das auch zu dem Ausnahmefällen??
z.B.:
-der nachziehende Ehegatte hat einen Hochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation oder bei ihm besteht ausnahmsweise aus anderen Gründen ein erkennbar geringer Integrationsbedarf.
Danke für ihre Antwort
E.K
Sehr geehrte Frau Karagöz,
vielen Dank für Ihre Anfrage, ich darf Sie bitten, diese an unsere Mail-Adresse: as@bk.bund.de zu schicken.
Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen
Maria Böhmer