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Frage von Uwe R. •

Frage an Maria Böhmer von Uwe R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Faru Dr. Böhmer,
der Bundesparteitag der CDU hat in Stuttgart beschlossen folgenden Satz in das GG zu schreiben (Art. 22 wahrscheinlich), "Die Sprache in der Bundesrepublik ist Deutsch."
Auf Kritik reagierten einge CDU-Vertreter mit dem Hinweis, dass doch 17 EU-Staaten einen entsprechenden Satz in ihren Verfassungen verankert hätten und dass man doch daran erkennen möge, dass eine solche Regelung normal, gut und eben nicht gefährlich sei.
Wie heißen die 17 EU-Staaten?
Wie lauten die exakten Formulierunmgen in deutscher Übersetzung in diesen 17 Verfassungen? Das wird leicht zu beantworten sein, da dass GG ja nicht leichtfertig geändert werden soll und alle Delegierten des CDU-Parteitages und alle Befürworter der GG-Änderung sich eingehend und umfassend informiert haben, bevor sie entschieden haben.
Zu bedenken gebe ich, dass z.B. Festlegungen einer Nationalsprache in einer Staatsverfassung ausgrenzend ist. So haben die baltischen Staaten eine antirussische und damit antieuropäische Haltung zum Ausdruck gebracht. Ebenso wird in einigen südosteuropäischen Staaten die Sprache der Roma gezielt auf diese Weise ausgegrenzt. In Frankreich geht es gegen das Baskische, Flämische, Bretonische und Katalanische.
Wie wollen Sie angesichts dieser Beispiele ein Ausgrenzen anderer Minderheitensprachen in Deutschland verhindern?
Die jetzt gewählte Formulierung gibt dazu jedenfalls keine Antworten.
Auch ein Hinweis auf die brandenburgische und sächsische Landesverfassungen sowie auf die schleswig-holsteinische Landesverfassung hilft nicht, denn das GG schlägt das Landesrecht. Mit einem Federstrich hätte man mit der geplanten GG-Änderung die Rechte der Sorben und Dänen negiert. Ebenso erginge es den Friesen auf Helgoland (S-H) und im Saterland (Nds.).
Was ist mit dem Schulunterricht auf Englisch? Dürften beispielsweise (verbeamtete) Lehrer englisch-sprachigen Mathematik- oder Biologie-Unterricht an einer deutschen Schule geben, wenn doch die Sprache Deutsch sein soll?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reinecke,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5.12.08 zur Aufnahme der deutschen Sprache in Art. 22 GG.

Dieser Antrag wurde vom 22. Parteitag der CDU Deutschlands in Stuttgart mit großer Mehrheit angenommen. Ich kann Ihnen versichern, dass solche Entscheidungen nicht leichtfertig getroffen werden, sondern mit Bedacht und Sorgfalt.

Eine gemeinsame Sprache ist die Grundlage für den Zusammenhalt einer Gesellschaft. Mit dieser Verfassungsergänzung würde der deutschen Sprache ein ganz besonderer Wert beigemessen werden. Deutsch ist das Band das uns verbindet. Dies gilt auch für die Integration von Migrantinnen und Migranten.

Die von Ihnen genannten Minderheiten müssen keineswegs fürchten, dass die Sonderregelungen für sie wegfallen. Niemandem soll durch die Aufnahme der deutschen Sprache in das Grundgesetz verboten werden, eine andere Sprache zu gebrauchen. Ganz im Gegenteil - wir sehen kulturelle Vielfalt als Bereicherung. Zweisprachige Gymnasien beispielsweise oder Ortsschilder wie im Saarland wird es natürlich auch weiterhin geben.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Böhmer