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Frage von Jürgen N. •

Frage an Maria Böhmer von Jürgen N. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Dr. Böhmer,

warum sind Beamte (auch im Ruhestand) zur Hälfte privat krankenversichert ? Und warum muß für die andere Hälfte der Steuerzahler aufkommen ? Und warum muß der Beamte (auch im Ruhestand) diese Vergünstigung nicht versteuern ? Ist es nicht besser, wenn der Wähler bei der Wahl seinen Stimmzettel ungültig macht und diesen Abgeordnetenbeamten wenigsten so das Vertrauen entzieht.

Mit freundlichem Gruß
Jürgen Netsch

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Netsch,

vielen Dank für Ihre Fragen, auf die ich Ihnen gerne antworte. Ihre erste Frage bezog sich auf die Krankenversicherung von Beamten. Der Bundesrechnungshof hat sich zum wiederholten Male mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Nach seinen Berechnungen fällt die Beihilferegelung für den Steuerzahler deutlich günstiger aus. Wären die Beamten in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert, müsste der Staat als Arbeitgeber die Hälfte des Beitragssatzes zahlen, was höhere Kosten für die Staatskasse bedeuten würde.

Nun zu Ihrer zweiten Frage, die sich auf die Beamtenpension bezog. Die Steuerfreiheit der für Beamte gewährten Beihilfen in Krankheitsfällen ergibt sich aus § 3 Nr. 11 EStG. Auch das Bundesverfassungsgericht sieht hier keine verfassungswidrige Benachteiligung gegenüber steuerpflichtigen Leistungen von privaten Arbeitgebern zum Ausgleich von krankheitsbedingten Belastungen. Zum einen ist zu sehen, dass bei privaten Arbeitnehmern Aufwendungen für krankheitsbedingte Belastungen als außergewöhnliche Belastungen vom Einkommen abgezogen werden können. Zum anderen werden Beihilfen aus öffentlichen Mitteln bezahlt, deren Verwendung besonderer staatlicher Prüfung und Überprüfung unterliegt; bei privaten Arbeitgebern ist ein derartiges Prüfungs- und Kontrollverfahren weder gesetzlich vorgeschrieben noch unter allen Umständen gesichert.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Böhmer