Frage an Maria Böhmer von Irina H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Maria Böhmer,
ich bin 28 Jahre alt, habe an der Universität Kursk einen Abschluss als Lehrerin für Deutsch und Englisch mit dem roten Diplom erworben, nebenbei noch Abschlüsse als Fremdsprachensekretärin und Reiseleiterin erworben. In Deutschland habe ich zum besseren Verständnis der Wirtschaft dieses Landes einen Abschluss als Bürokauffrau erworben.
Sehr gerne würde ich in Deutschland als Lehrerin arbeiten, die Bürokratie erschwert dies sehr. Ich habe meine Unterlagen übersetzen lassen und an das Kultusministerium des Landes Niedersachsen geschickt, es hat 6 Monate und 5 telefonische Aufforderungen meinerseits gedauert, ehe dann die Antwort kam, ich möchte mich doch bitte an die Universität wenden. Dies habe ich getan. Bis heute habe ich trotz vieler Bemühungen keine klare Aussage, was ich bis zur Anerkennung meiner Abschlüsse in Deutschland noch ergänzen muss. An der Universität Hildesheim scheint das auch niemand so richtig zu wissen.
Ich würde gerne wissen was ich zu lernen habe, um den deutschen Abschluss zu erlangen. Da ich mittlerweile ein kleines Kind habe und die Zeit gerne nutzen würde, wäre es mir sehr recht, wenn ich dies im Fernstudium tun könnte. Nach erfolgtem Abschluss würde ich gerne helfen, den Lehrermangel zu mildern.
Können Sie mir helfen ?
Vielen Dank Irina Hoevel
Sehr geehrte Frau Hoevel,
das Problem der fehlenden Anerkennung von Berufsabschlüssen beschäftigt auch die Bundesregierung, welche -- auch auf europäischer Ebene -- auf eine Optimierung von beruflichen Anerkennungsverfahren hinwirkt. Dies ist notwendig, da die Nichtanerkennung beruflicher Qualifikationen einerseits individuell die Aufnahme einer dem Bildungsstand entsprechenden Erwerbstätigkeit erschwert bzw. gar verhindert und andererseits gleichzeitig auch ein volkswirtschaftlicher Nachteil in Form von ungenutzten Qualifikationsressourcen entsteht.
Im Hinblick auf Ihre konkrete Frage empfehle ich Ihnen zunächst einen Blick in das Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen unter http://www.anabin.de .
Weiterführende Informationen finden Sie darüber hinaus auch beim Informationsportal "Berufliche Anerkennung" unter http://www.berufliche-anerkennung.de , welches für Migrant/innen, Arbeitsvermittler/innen, Berater/innen und Unternehmen Erläuterungen zu den geregelten Anerkennungsverfahren in Deutschland sowie Hinweise über zuständige Stellen bietet.
Eine Einschätzung zum Anerkennungsverfahren in Ihrem konkreten Einzelfall ist anhand der Angaben in Ihrer Anfrage leider nicht ohne weiteres möglich. Bei weiterem Informationsbedarf können Sie sich gern an die kompetenten Mitarbeiter/innen meines Arbeitsstabes (E-Mail: as@bk.bund.de ) wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Böhmer