Frage an Maria Böhmer von Micchael M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr gehrte Frau Böhmer,
ich frage Sie in Ihrer Eigenschaft als Integrationsexpertin, welche Maßnahmen die Bundesregierung tätigt, um der weit verbreiteten Inzucht in der "Umma" (islamischen Community) entgegenzutreten bzw. welche Maßnahmen getätigt werden, um über die sinistren Folgen dieser zvilisationsfremden Unsitte aufzuklären /ihr entgegenzutreten.
WELT: “Immer mehr Kinder im Berliner Stadtteil Neukölln kommen mit angeborenen Behinderungen zur Welt. Als Grund wird Inzest vermutet. Die Ehe zwischen Verwandten unter türkischen und arabischen Migranten ist weit verbreitet und ein Tabuthema. … “
http://welt.de/vermischtes/article732888/Wenn_der_Cousin_mit_der_Cousine_schlaeft.html
Würden Sie ein Verbot inzestuöser Cousin-Cousine-Verbindungen befürworten?
TAGESSPIEGEL:
" ... Der Frauenarzt Rolf Becker ... spricht von einem „brisanten Problem“. In den vergangenen Jahren hatte er in seiner Sprechstunde 160 Cousin-Cousinen-Ehepaare, von denen 14 ein Kind mit „schweren Anomalien“ bekamen – eine Rate von 8,5 Prozent. ...
Seit die Gesundheitsgefahren bei Verwandtenehen wissenschaftlich erwiesen sind, warnt auch die türkische Regierung vor den Risiken. ... Solange rund ein Viertel der Türken innerhalb der Familie heiratet ... gibt es für ein Verbot keinen Rückhalt in der Bevölkerung, lautet die gängige Einschätzung. ... "
http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/20.05.2003/571165.asp
U.A. Verhaltens- un Intelligenzstörungen durch Inzuchrt gelten als erwiesen.
Verfügen Sie über Informationen, welcher Prozentsatz der Intensiv-Gewalttäter inzestuösen Verbindungen entstammen?
" ... Die Zahl von Totgeburten, Fehlbildungen und Behinderungen sind inakzeptabel. Eine Warnung vor den Gesundheitsgefahren und die Aufklärung der betroffenen Migranten in Deutschland ist dringend notwendig. ... "
http://kinderaerzte-lippe.de/verwandtenehen.htm
mit freundlichen Grüßen
Michael W. Matthes
Sehr geehrter Herr Matthes,
die Informationen, die Sie zu Behinderungen als Folge einer inzestuösen Beziehung nennen, müssen ernst genommen werden. Für zu uns zugewanderte Menschen gilt hier das selbe wie für alle anderen auch: Das Strafrecht verbietet den Beischlaf zwischen Verwandten in gerader Linie wie zwischen Geschwistern. Sexuelle Beziehungen zwischen Cousin und Cousine werden strafrechtlich nicht geahndet. Für eine Forderung nach einer Änderung des Strafrechts ist das Bundesministerium der Justiz verantwortlich. Ich bitte Sie daher, sich mit dieser Frage an dieses zu wenden.
Die Erfassung der Straftaten erfolgt in der polizeilichen Kriminalstatistik (s. http://www.bka.de/pks/pks2006/index2.html ). Mehrfach- und Intensiv-Gewalttätern werden jedoch nur von einzelnen Landeskriminalämtern erfasst. Die Frage der Straffälligkeit von Menschen mit Migrationshintergrund ist vor allem in der polizeilichen Kriminalstatistik aber noch nicht erfasst, momentan lassen sich nur Aussagen zur Frage deutscher/nichtdeutscher Täter machen. Diese Aussagen verlieren jedoch immer mehr an Relevanz. Daher hat die Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern beschlossen, für diese Statistik auch den Migrationshintergrund von Tätern zu erheben.
Studien zur Frage, welcher Prozentsatz der Intensiv-Gewalttäter inzestuösen Verbindungen entstammt, sind mir nicht bekannt.