Frage an Maria Böhmer von Grigorios K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Es geht um die Verlängerung der Zahlung ALG 1. Ich bin am 10.02.1946 geboren. Ich bin seit dem 01.07.2006 arbeitslos und habe einen für 18 Monate ALG 1 beziehe.
Davor habe ich die volle Anwartszeit gehabt. Mein Arbeitslosenanspruch endete am 31.12.2007.
" Das Gesetz werde "rückwirkend" zum 1. Januar 2008 in Kraft treten, so dass 58-jährige, deren ALG-I-Bezug zum 31. Dezember nach 18 Monaten auslaufen würde, dennoch in den Genuss der Verlängerung auf 24 Monate kommen werden", sagte Merkel.
Laut Anfrage ans Arbeitsamt im Dezember und Fernsehinterview mit der Merkel wurde bestätigt das die neue Regelung gelten würde.
Gilt für mich jetzt die neue Regelung (24 Mon.) ?
Mit freundlichen Grüssen
Grigorios Karagiannopulos
Sehr geehrter Herr Karagiannapoulos,
die in der Koalition beschlossenen Änderungen im Sozialgesetzbuch III gelten rückwirkend für Arbeitslose ab 50 Jahre. Nach der Zustimmung des Bundesrats am 15.02.2008 werden die betroffenen Leistungsfälle zum jetzigen Zeitpunkt von der Bundesagentur für Arbeit geprüft und sollen bis zum 30.05.2008 abgeschlossen sein.
Über 58-jährige haben nach § 434 r des dritten Sozialgesetzbuches einen Anspruch auf Zahlung des Arbeitslosengeldes I für insgesamt 24 Monate, wenn sie dies bereits vor dem 01.01.2008 beansprucht haben. Zudem müssen sie auch Versicherungszeiten von 48 Monaten innerhalb der letzten 5 Jahre vorweisen. Ferner ist es erforderlich, daß der Anspruch am 01.01.2008 noch bestanden hat und zuvor die Höchstdauer bewilligt wurde.
Der Gesetzestext lautet wie folgt: "Ist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld mit einer dem Lebensalter des Arbeitslosen entsprechenden Höchstanspruchsdauer nach § 127 Abs. 2 in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung am 31. Dezember 2007 noch nicht erschöpft, erhöht sich die Anspruchdauer bei Arbeitslosen , die vor dem 1. Januar 2008 das 50. Lebensjahr vollendet haben, auf 15 Monate, das 58. Lebensjahr vollendet haben, auf 24 Monate."
Ich möchte Sie bitten, sich noch einmal bei der zuständigen Arbeitsagentur zu informieren, welche Fördermöglichkeiten für Sie in Betracht kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Böhmer