Frage an Maria Böhmer von Irina F. bezüglich Frauen
Beabsichtigt die CDU/CSU im Falle eines Wahlsieges die Kostenübernahmeregelungen bei Schwangerschaftsabbrüchen zu verändern und wenn ja inwiefern?
Sehr geehrte Frau Fürtig,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail und Ihre Frage zur Kostenübernahmeregelung bei Schwangerschaftsabbrüchen.
CDU und CSU setzen sich für den Schutz des Lebens ein. Gleichzeitig ist
es aber auch unsere Verpflichtung, Frauen in Konfliktsituationen nicht
allein zu lassen und Hilfen anzubieten.
Die anfallenden Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung übernimmt für Frauen in einer finanziellen Notlage - nach Antragstellung - der Staat bzw. das jeweilige Bundesland. Die Antragstellung erfolgt über die gesetzliche Krankenkasse, bei der die Frau vor dem Abbruch eine sogenannte "Kostenübernahmeerklärung" beantragen kann.
Diese Regelung wurde 1995 als Kompromiss zwischen allen im Bundstag vertretenen Parteien mühsam ausgehandelt. Eine andere Regelung, die hinter diesen Kompromiss zurückgeht, halte ich für nicht mehrheitsfähig im Deutschen Bundestag.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Böhmer