Frage an Maria Böhmer von Peter F. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Böhmer,
ich möchte einige Fragen bzgl. der derzeitigen Flüchtlingskrise an Sie richten:
1. Sind Sie - auch angesichts der Warnungen von Institutionen der inneren Sicherheit (u.a. Polizeigewerkschaft) - für eine Obergrenze hinsichtlich der Anzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge?
2. Falls 2. mit JA beantwortet, wo sehen Sie die Obergrenze?
3. Sind Sie angesichts der schon jetzt hohen Anzahl aufgenommener Flüchtlinge für eine Einschränkung oder Abschaffung des Familiennachzugs?
4. Sind Sie mit der offensichtlichen Missachtung des Art. 16a Abs. 2 S. 1 des Grundgesetzes durch die Bundeskanzlerin und Ihre Partei einverstanden? Demgemäß können sich politisch Verfolgte nämlich nicht auf ein Asylrecht berufen, die aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat nach Deutschland einreisen, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Tatsächlich kommen die Flüchtlinge derzeit aber genau aus einem solchen Mitgliedsstaat bzw. einem solchen Drittstaat.
Da die vorstehenden Fragen 1, 3 und 4 letztlich mit einem einfachen Ja oder Nein zu beantworten sind, bitte ich um eine solche Antwort und würde mich in diesem Zusammenhang freuen, wenn Sie auf allgemeine Floskeln hinsichtlich der Verantwortung Deutschlands verzichten könnten. Ich bin mir sowohl unserer geschichtlichen Verantwortung als auch der Wichtigkeit des Asylrechts bewusst, im letztgenannten Fall wurden m.E. jedoch - im wahrsten Sinne des Wortes - "Grenzen überschritten", was die Zukunft unserer Gesellschaft in vielerlei Hinsicht in Frage stellt, die daran zu zerbrechen droht.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Peter Friesen