Frage an Maria Böhmer von Julian T. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Böhmer,
ich möchte gerne wissen, warum im Kabinett lediglich über die Anhebung des Kinderfreibetrages und nicht, wie verfassungsrechtlich bindend, gleichzeitig auch über die Anhebung des Kindergeldes entschieden wird.
Herr Schäuble möchte nach eigenen Angaben erst im Jahr 2016 das Kindergeld anheben. Das ist nicht nachvollziehbar, auch hinsichtlich der guten Konjunkturlage in der Bundesrepublik.
Danke für ihre Zeit.
MfG, Herr Tretscher
Sehr geehrter Herr Tretscher,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zu den Beratungen über eine Erhöhung des Kinderfreibetrages und das Kindergeld. Wie Sie der Presseberichterstattung entnommen haben, stehen die Beratungen über den Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern auf der Agenda (sog. Existenzminimumbericht). Eine Entscheidung des Bundeskabinetts wird derzeit vorbereitet. Dieser 10. Existenzminimumbericht wird auch aufzeigen, ob beim Kinderfreibetrag ein Erhöhungsbedarf besteht.
Eltern werden in Deutschland durch Kindergeld und Kinderfreibeträge gefördert. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf das Existenzminimum des Steuerpflichtigen und seiner Familie nicht besteuert werden. Aus der Höhe des Existenzminimums eines Kindes ergibt sich der steuerliche Kinderfreibetrag. Das Kindergeld ist eine Sozialleistung – hier hat der Staat einen größeren Gestaltungsfreiraum. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig beraten zurzeit auch darüber, ob im Zusammenhang mit einer zu erwartenden Erhöhung des Kinderfreibetrages auch das Kindergeld erhöht wird. In diesen Fragen sind noch keine Entscheidungen gefallen, so dass ich Ihnen nur diesen Zwischenstand geben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Böhmer