Frage an Maria Böhmer von Bernd R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Böhmer,
auch als unabhängige Professorin der Erziehungswissenschaften möchte ich Sie freundlichst Fragen welche Folgen Befragungen von Kindern haben.
Wenn minderjährige Kinder von Jugendamt befragt werden welche Mindestanforderung muß hierzu die Rechtsmittelbelehrung besitzen?
In den seriösen wissenschaftlichen Veröffentlichungen wurde hierzu nach meiner Kenntnis nichts vorgetragen, was juristisch belastbar wäre.
Gibt es Ihres Wissens Unterschiede hinsichtlich der Rechtsmittelbelehrungen bei ärztlichen Begutachtungen in Sorgerechtsangelegenheiten bei minderjährige Kinder nach § 159 FamFG und Befragungen durch Mitarbeiter von Polizeibehörden, Jugendämtern sowie durch psychologische und medizinische Sachverständige, Verfahrensbeistände, Staatsanwälte, Richter und Pädagogen?
Ich würde mich über eine Antwort mit Quellenangaben sehr freuen die auch § 1618a BGB und die hieraus ergebende Verwirkung zwischen Kindern und Eltern berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rieder
Sehr geehrter Herr Rieder,
herzlichen Dank für Ihre Frage vom 04. September 2013.
Da Ihrer Frage sicherlich ein konkreter Fall zugrunde liegt, möchte ich Ihnen anbieten, sich über meine E-Mail-Adresse maria.boehmer@bundestag.de direkt an mich zu wenden.
Ich werde Ihnen dann gerne antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Böhmer