Frage an Maria Böhmer von Lars F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Böhmer,
die Züchtigung der Ehefrau in der islamischen Kultur ist eine uralte, religiöse Tradition. Man mag darüber philosophieren, ob Koran (4:34) richtig übersetzt ist, die praktische Anwendung ist jedenfalls auch die gewalthaltige Variante.
Sollte zur Verbesserung der Integration die Bundesregierung ein Gesetz verabschieden, um unter gewissen Bedingungen religiös motivierte, häusliche Gewalt gegen Frauen straffrei zu stellen? Es steht schliesslich jedem Bürger als grundgesetzliches Recht, egal ob Christ oder Moslem, die freie Religionsausübung zu.
Es ist doch unverantwortlich, dass sich gläubige Bürger durch Ihre Religionsausübung möglicherweise strafbar machen.
Wie ist Ihre Meinung dazu?
Mit freundlichen Grüßen,
Dipl. Inf. (FH)
Lars Friedrich
(Sehr geehrte Frau Dr. Böhmer, nachdem Sie nun, wahrscheinlich kopfschüttelnd, meine Fragen gelesen haben. Wieviele der Antworten von Ihnen, die mir erklären würden, warum wir häusliche Gewalt selbstverständlich verbieten und warum die Religion hier keine andere Fakten schafft und auch nicht schaffen darf, lassen sich wohl auch auf religiöse Beschneidungen anwenden?)