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Frage von Arnulf B. •

Frage an Maria Böhmer von Arnulf B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Professorin Böhmer,

es ist bekannt, dass Sie die Gesetzesvorgabe zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) unterstützen. Hierbei soll eine europäische Institution ermächtigt werden, ohne Mitsprache der deutschen Legislativen, Steuergelder in größtem Umfang zur Rettung der gemeinsamen Währung anzufordern.

Ich möchte Sie fragen, ob durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 07.09.2011,

mit dem Grundsatz:

****... laut Grundgesetz (muss) die Entscheidung über den Staatshaushalt als „grundlegender Teil der demokratischen Selbstgestaltungsfähigkeit“ in der Hand des Bundestags bleiben (...). Jede finanzielle Hilfe „größeren Umfangs“ müsse deshalb zuvor vom Bundestag im Einzelfall bewilligt werden.... ******

in Ihrer Einschätzung hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Gesetzesvorlage eine Meinungsänderung eingetreten ist, bzw. ob Sie das Gesetzesvorhaben - unter den vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Vorgaben - nun noch unterstützen.

Mit den besten Grüßen aus Schwetzingen
Arnulf Bonkat

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