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Frage von Birgit M. •

Frage an Maria Böhmer von Birgit M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Professor Dr. Böhmer,
ausweislich von Pressemitteilungen in der ZEIT und in der FAZ vom Dez. 2009 hat die "BUNDESAUSLÄNDERBEAUFTRAGTE" folgende Zahlen bekanntgegeben:
Ausländer BRD davon erwerbstätig
1971 3,0 Mio 2,0 Mio 65%
2000 7,5 Mio 2,0 Mio 27%(gerundet)
Die genannten Zeitungen ziehen den Schluss, dass überwiegend in die sozialen Sicherungssysteme eingewandert wurde. Das deckt sich mit dem Eindruck und den Erlebnissen, die die Bevölkerung in den letzten Jahre tagtäglich hat.

Soweit mir bekannt ist, sehen sowohl die nationalen Ausländergesetze und auch übergeordnetes EU-Recht vor, dass die BRD Zuwanderung zu uns über drei Monate hinaus vom Vorhandensein ausreichender Mittel zu Bestreitung des eigenen Lebensunterhalts und vom Vorhandensein einer Krankenversicherung abhängig machen kann.
Mir ist aus eigener Anschauung bekannt, dass andere EU-Staaten dies auch tun; so muss ein - auch ein deutscher - Einwanderer in Spanien nachweisen, dass er sich selbst unterhalten kann und muss Sicherheiten stellen. Auch Kanada tut das.
In Anbetracht des o.a. Ergebnisses fragt man sich, ob wir die gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Dabei hätten viele Bürger Verständnis, wenn man Einwanderer aus sehr armen Ländern nachsichtiger behandelt; Wirtschaftlich starke Länder mit Sozialsystemen müssen aber ihre Armen nicht in anderen Staaten stranden lassen.
Zu dem Thema meine Fragen:
1) Wie ist die massive Zunahme erwerbsloser Migranten in Anbetracht der Rechtslage zu erklären?
2) Aus welchen Staaten stammen nicht erwerbstätige Migranten im Wesentlichen? Wir alle sehen täglich, dass es die Vietnamesen und andere Asiaten jedenfalls nicht sind.
3) Hat die BRD mit Staaten Abkommen/völkerrechtliche Verträge geschlossen, in denen ein Verzicht auf den Nachweis der eigenen Unterhaltsfähigkeit vereinbart wurde? Mit welchen Staaten?

Mit freundlichen Grüßen
Birgit Mohr

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