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Maria Böhmer
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Frage von Mary von F. •

Frage an Maria Böhmer von Mary von F. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Prof. Böhmer,

als qualifizierte Lehrerin aus England wird meine Ausbildung hier nicht anerkannt, obwohl im Moment Lehrermangel herrscht. Ich wohne seit vielen Jahren hier. Als EU-Bürgerin habe ich eigentlich gedacht, dass ich hier ein Recht hätte, in Deutschland zu arbeiten (siehe Council Directive 89/48/EEC).

Meine 3-jährige Ausbildung (Cert.Ed.: Qualified teacher status) + B.A. (Hons),auch 5 Jahre, ist voll in England anerkannt nur hier nicht. Viele Bundesländer verlangen eventuell einen Anpassungskurs, (komischerweise nicht Bremen wiederum, das Land wirbt direkt von England ab! ), aber das dauert fast 2 Jahre! Viel zu lang und eine Zumutung!
Auch komisch: vor 1986 war meine Ausbildung anerkannt.
Das wäre wirklich was für die Integration, wenn ausländische Lehrer mehr Zugang zu deutschen Schulen hätten, oder herrscht hier eine gewisser Protektionismus?

Freue mich auf Ihrer Antwort

Mit freundlichen Grüßen

Mary von Fritschen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau von Fritschen,

die Möglichkeiten der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen zu erweitern und zu verbessern ist ein vorrangiges integrationspolitisches Ziel. Dies ist notwendig, da die Nichtanerkennung beruflicher Qualifikationen einerseits individuell die Aufnahme einer dem Bildungsstand entsprechenden Erwerbstätigkeit erschwert bzw. gar verhindert und andererseits ein volkswirtschaftlicher Nachteil in Form von ungenutzten Qualifikationsressourcen entsteht. Die Bundesregierung hat hierzu im Dezember vergangenen Jahres erste Eckpunkte für eine bessere gesetzliche Regelung vorgestellt. Diese sind auf meiner Internetseite () abrufbar.

In Deutschland ist die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen allerdings grundsätzlich Angelegenheit der Länder. Das bedeutet, dass jedes Bundesland auch für die Durchführung von Anerkennungsverfahren in eigener Verantwortung zuständig ist. Für allgemeine Informationen zum Thema empfehle ich Ihnen daher zunächst einen Blick in das Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen unter .

Weiterführende Hinweise finden Sie darüber hinaus auch beim Informationsportal "Berufliche Anerkennung" unter , welches für Migrant/innen, Arbeitsvermittler/innen, Berater/innen und Unternehmen Erläuterungen zu den geregelten Anerkennungsverfahren in Deutschland sowie Hinweise über zuständige Stellen bietet.

Eine Einschätzung zum Anerkennungsverfahren in Ihrem konkreten Einzelfall ist anhand der Angaben in Ihrer Anfrage leider nicht ohne Weiteres möglich. Bei weiterem Informationsbedarf können Sie sich aber gern an die Mitarbeiter/innen meines Arbeitsstabes (E-Mail: as@bk.bund.de) wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Böhmer