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Maria Böhmer
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Frage von Ursula D. •

Frage an Maria Böhmer von Ursula D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Böhmer,

vor zwei Jahren hat mein Mann (Kosovare) einen Einbürgerungsantrag gestellt. Ich bin Deutsche, wir sind zwölf Jahren verheiratet, unsere beiden Kinder haben die deutsche Staatsangehörigkeit, er erfüllt alle notwendigen Kriterien - bis auf eine: Die Aufgabe der serbischen Staatsangehörigkeit. Mein Mann besitzt z. B. keinen serbischen Paß, sondern den kosovarischen (vgl. Urteil VG Göttingen 1A 390/7, in dem es heißt, dass kosovarische Staatsangehörige zur Paßbeschaffung nicht an serbische Konsulate verwiesen werden können).

In Bayern ist dies immernoch nötig, obwohl auch gerichtlich attestiert wurde, dass es für Kosovaren nicht zumutbar ist. Nach Abgabe aller Unterlagen erhielten wir damals ein Schreiben der Gemeinde Aichach-Friedberg, in dem wir darauf hingewiesen wurden, dass beide Entlassungsurkunden beizubringen sind. Wir sollten uns dahingehend äußern, ob wir den Antrag auf Einbürgerung zurücknehmen, versuchen würden beide Staatsangehörigkeiten aufzugeben, oder, Option drei, nicht dazu bereit sind und warum. Wir haben uns für Anwort drei entschieden und eine detaillierte Begründung beigefügt, inklusive Familiengeschichte, Gerichtsurteile, Zeitungsartikel, etc. pp.. Daraufhin passierte - nichts.

Mein heutiger Anruf im Bayerischen Innenministerium verlief, zumindest aus meiner Sicht, erfolglos. In Bayern ist es egal, was andere Bundesländer beschließen und auch Verwaltungsgerichtsurteile sind nicht von Belang. Ich bedauere es zutiefst, meinen Mann zum Ablegen der notwenigen Prüfungen und zur Abgabe des Antrags gedrängt zu haben. Es hat nur Ärger gebracht und er hat Recht behalten.

Meine Frage an Sie: Wäre die einzige Möglichkeit das erneute Stellen des Antrages z. B. in Hessen oder Baden-Württemberg? Was sollen wir tun?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Beste Grüße,

Ursula Dibrani

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Dibrani,

bei der von Ihnen aufgeworfenen Frage zum Staatsangehörigkeitsrecht handelt es sich um eine komplizierte Rechtsmaterie, die einer ausführlichen Betrachtung des Einzelfalls bedarf. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass an dieser Stelle keine umfassende und abschließende Antwort erteilt werden kann. Ich habe aus diesem Grund veranlasst, dass Sie diesbezüglich eine ausführliche und persönliche Antwort mit entsprechenden Hinweisen durch meinen Arbeitsstab erhalten werden, wo Ihre Anfrage ebenfalls eingegangen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Böhmer