Frage an Maria Böhmer von Sadik A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Fr. Professor Böhmer
Ich habe eine Frage warum müssen wir Kosovaren in Bayern immer noch eine Entlassung aus Serbien vorlegen obwohl Kosovo von BRD seit 20.02.2008. eigenständiges Staat anerkannt worden ist?
Und es gibt auch Gerichtsurteile in anderen Bundesländern, in denen Kosovaren Recht bekommen haben.
Und die Einbürgerungsbehörde in München verlangt aber immer noch die Entlassung aus Serbien ob wohl die das wissen dass es unmöglich ist Entlassung zu holen, aber die sagen das Innenministerium will das und müssen wir verlangen.
Ich habe die Entlassung aus Kosovo vorgelegt, aber die sagen dass die Einbürgerung ist nicht möglich. Solange ich kein Entlassung von Serbien bringe, kann ich nicht eingebürgert werden. Ich habe bereits am 24.07.2007 einen Antrag auf Entlassung von Serbien gestellt, wurde einmal abgelehnt, habe ich dagegen geklagt beim Obersten Gericht Serbiens in Belgrad, aber seit zwei Jahren habe ich kein Antwort bekommen.
Ich habe mich wirklich bemüht eine Entlassung aus Serbien zu holen, aber es ist jetzt nicht mehr möglich für ein Kosovaren zu holen.
Ich habe bis jetzt den neuen kosovarischen Pass gehabt, jetzt musste ich ihn abgeben, weil ich die Entlassung geholt habe. Jetzt habe ich keinen Pass mehr und kann nirgendswo vereisen.
Meine Bitte wäre, dass Sie als Beauftragte der Bundesregierung für Migration möglich machen ohne die Entlassung von Serbien mich einbürgern können.
Mit Freundliche Grüßen
Sadik Ajeti
Sehr geehrter Herr Ajeti,
bei der von Ihnen aufgeworfenen Frage zum Staatsangehörigkeitsrecht handelt es sich um eine komplizierte Rechtsmaterie, die einer ausführlichen Betrachtung des Einzelfalls bedarf. Ich habe deshalb veranlasst, dass Sie eine ausführliche und persönliche, aber nicht öffentliche Antwort erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Böhmer