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Maria Böhmer
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Frage von Wolf L. •

Frage an Maria Böhmer von Wolf L. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Professor Dr. Böhmer,

bezüglich der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention möchte ich gerne Ihre Meinung zum Artikel 20, insbesondere zur Frage der Verwirklichung des Grundrechtes auf persönliche Mobilität, nachfragen?

Haben Sie eigene Kenntnis davon, ob diese Frage zwischenzeitlich schon einmal bezüglich einer staatlichen Umsetzung in einen real verwirklichbaren Anspruch für die behinderten Menschen, in den zuständigen politischen Entscheidungsgremien erörtert wurde?

Haben Sie eine Vorstellung über die Hindernisse für die betroffenen behinderten Menschen, aus dem verbrieften Rechtsanspruch der UN-Konvention, tatsächliche Mobilität zur Teilhabe an der Gesellschaft, trotz der jeweils individuellen Situation erlangen zu können?

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rückantwort.
Mit freundlichen Grüßen
Wolf Lefèvre
(Tetraplegiker)

Portrait von Maria Böhmer
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lefèvre,

herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 8. September 2009. Ich habe großes Verständnis für Ihre schwierige persönliche Situation. Mir ist bewusst, dass Politik für Menschen mit Behinderung kein Minderheitenthema ist, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb ist es das Ziel der Union, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention voranzutreiben, um gemeinsame Lebensräume für Menschen mit und ohne Behinderung zu schaffen.

Seit dem 26. März 2009 ist die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland verbindlich. Ihre Umsetzung auf nationaler Ebene befindet sich jedoch in einer Anfangsphase, dies bedeutet, dass noch keine konkreten Details beschlossen wurden. Es ist jedoch das Ziel der Union, diese Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere Artikel 19 und 20, mit den Betroffenen abzustimmen und zukünftig Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache bei allen (politischen) Entscheidungen einzubeziehen.

Nur wenn jeder Mensch von klein auf die Chance hat, am gesellschaftlichen Leben durch gezielte Eingliederung teilzunehmen, können Vorbehalte gegenüber Menschen mit Behinderung abgebaut werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, gerade die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung durch unterschiedliche Arten der Förderung zu ermöglichen. Dies beinhaltet spezielle Fahrdienste, angepasste öffentliche Verkehrsmittel, vergünstigte Beförderungen bzw. eine Befreiung in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie eine Ermäßigung der Kraftverkehrzeugssteuer. Zudem sollen Menschen mit Behinderungen Hilfen für die Beschaffung von Kraftfahrzeugen oder für den Umbau von Fahrzeugen gewährt werden.

Es ist mir ein Anliegen, das Leben von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern, ihnen Barrierefreiheit zu sichern sowie die notwendigen Hilfen im Alltag zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Böhmer