Frage an Maria Böhmer von Manuel H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Böhmer,
ich musste mit Entsetzen feststellen, dass Sie in der Abstimmung vom 18.06.2009 für die Einrichtung von Sperrmaßnahmen gegen das freie konsumieren von Information im Internet gestimmt haben.
Obwohl es zur Zeit auf Kinderpornografie beschränkt ist, lassen sich die Sperrmaßnahmen, wenn sie ersteinmal installiert sind, leicht generalisieren und somit eine flächendeckende Zensur einrichten, wie sie zur Zeit im Iran und in China stark kritisiert wird und wie sie laut Grundgesetz Art. 5 verboten ist.
Finden Sie nicht, dass Zensur - wie jeder Angriff auf das Grundgesetz - bereits im Ansatz gestoppt werden soll?
Die Meinungen von Experten der Materie sagen ganz klar: Das Gesetz bringt nichts, es schützt keine Kinder und selbst Missbrauchsopfer empfinden es als Unmöglichkeit.
Die einzigen Argumente, die in der Verhandlung noch dafürstanden, waren eine Allensbacher-Studie, die an den Problemen vorbeiging, Hemmschwellen-Erhöhung für den Einstieg (wobei es doch vor kurzem noch um den Millionenmarkt im Internet ging?) sowie die nachträgliche Einbettung von Verträgen, die die Regierung ISPs mit perfiden Drohungen untergejubelt hatte, in einen Gesetzestext. Neue Erkenntnisse gab es seit der Anfrage der FDP-Fraktion, welche aufzeigte, dass die Regierung sich weder ausgiebig mit den Sperrlisten anderer Länder auseinandergesetzt hat noch wissenschaftliche Erkenntnisse in diesem Zusammenhang kennt, auch nicht.
Deshalb frage ich Sie: Wie konnten Sie diesem Gesetz trotz so vieler begründeter Zweifel gegenüber unbegründeten Argumenten zustimmen?
Mit freundlichen Grüßen,
Manuel Hoffmann