Frage an Margret Voßeler von Paul T. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Vosseler,
Ein demokratisches Gemeinwesen lebt von der Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger am politischen Prozess und der Einflussnahme auf staatlichen Handelns. Ich bitte daher um Stellungnahme zu den nachfolgenden Punkten:
1.) Unter Berufung auf eine vorh. öffentl. Entsorgungseinrichtung und dem daraus (nach Auffassung der Behörde) resultierenden kommunalen Anschluß- und Benutzungszwang werden Bürger daran gehindert, ihr häusliches Schmutzwasser aufzubereiten und einer Wiederverwertung zuzuführen! Mit welchem Recht geschieht das?
2.) Die Fachbehörde des Kreises Kleve behauptet, zum Wäschewaschen sei zwingend Trinkwasserqualität erforderlich. Das höchste deutsche Gericht hat erst kürzlich endgültig bestätigt, das für die Waschmaschine keine Trinkwasserqualität erforderlich ist. Stehen kommunale Satzungsregelungen neuerdings über dem Gesetz?
3.) Brauch-/Nutzwasserrückgewinnungsanlagen tragen nachweislich zur Regenerierung der Trinkwasserreserven bei, reduzieren nachweislich die Einleitung schädlicher Substanzen in die Gewässer, schaffen nachweislich wertvolle Biotope für Flora und Fauna, fördern das Gemeinwohl…Im Kreis Kleve werden diese boykotiert, sobald eine öffentl. Entsorgungseinrichtung vorhanden ist. Auf welcher gesetzlichen Grundlage geschieht das?
4.) Informationsfreiheitsgesetz, Verwaltungsverfahrengesetz und EU-Kodex für gute Verwal-tungsarbeit sollen zu mehr Transparenz führen. Der Landrat des Kreises Kleve beantwortet meine Fragen nicht, das Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz hat die Beantwortung aufgrund personeller Engpässe abgelehnt...usw. Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung hat diese gängige Praxis in der Tagesschau vom 04.05.2010 öffentlich gerügt. Was gedenken Sie dagegen zu tun?
Meine bisherigen Erfahrungen sind eher negativ, vielleicht setzen Sie ein positives Signal und beziehen ausführlich Stellung zu vorzitierten Punkten.
In diesem Sinne verbleibe ich mit freundlichem Gruß
Paul Tiskens
Sehr geehrter Herr Tiskens,
herzlichen Dank für Ihre Email. Sie werden verstehen, dass ich aufgrund der Terminenge in den letzten Tagen des Wahlkampfes zu solche einer komplexen Fragestellung natürlich keine umfassende Antwort geben kann. Mir scheint Ihre Problematik doch recht umfangreich zu sein, liegt sie doch im Spannungsfeld der verschiedenen Zuständigkeitsebenen des Verwaltungsrechtes.
Da hier die Kommunen, in Ihrem Fall also die Stadt Kevelaer eigenes Satzungsrecht, als Gesetzgebungskraft haben, anderseites aber der Kreis Kleve als unter Landschafts- und Umweltbehörde Aufsischts- und Kontrollfunktionen zu übernehmen hat, kann ich natürlich auch in der Sache so kurzfristig vor der Wahl keine Antwort auf Ihre Fragen geben.
Vielleicht stellen Sie mir gelegentlich einmal zusätzliche Informationen in Ihrer Angelegenheit zur Verfügung, damit ich dann eine Basis habe, um die Problematik sowohl mit der Stadt Kevelaer als auch mit dem Kreis Kleve zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
Margret Vosseler