Frage an Margot Queitsch von Detlef B. bezüglich Verkehr
Die neuen Regelungen wie JAR FCL und das Luft sicherheitsgesetz gefährden den Fortbestand der allgemeinen Luftfahrt insbesondere in den Vereinen. Was werden Sie unternehmen um diesen, einmalig in Europa, Unfug zu beenden?
Sehr geehrter Herr Barth,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Luftsicherheitsgesetzes und der Vorschriften zur Lizenzierung von Piloten (JAR FCL).
_Luftsicherheitsgesetz:_ Sie kritisieren vermutlich den § 7 des Gesetzes, der von Privatpiloten eine Zuverlässigkeitsprüfung verlangt.
Ich kann zwar sehr gut verstehen, dass Sie von der im Luftsicherheitsgesetz angeordneten Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht begeistert sind. Ich stimme aber nicht Ihrem Urteil zu, dieses einfach als "Unfug" zu bezeichnen. Denn immerhin sind am 11. September 2001 mehrere Passagierflugzeuge in einer bis dahin nicht vorstellbaren brutalen und kaltblütigen Weise als Waffen benutzt worden. Diese Anschläge belegen unmissverständlich ein erhöhtes Gefahrenpotential, das eine Regierung und ein Parlament nicht ignorieren kann und darf. Und das ist ja nicht alles. Ermittlungen nach dem Anschlag haben gezeigt, wie einfach und unbehelligt von jeder öffentlichen Kontrolle sich die Terroristen an kleinen Flugschulen ihre Lizenz zum Töten verschaffen konnten.
Ich glaube nicht, dass Zuverlässigkeitsüberprüfungen einen 100prozentigen Schutz gegen Angriffe auf die Luftsicherheit bieten, aber sie stellen eine wichtige Präventionsmaßnahme dar. Allerdings sollten der Umfang und die bürokratischen Hürden in der Praxis so angemessen gehandhabt werden, dass eine Belastung möglichst nicht entsteht. Da das ganze Gesetz kürzlich vom Bundesverfassungsgericht verworfen wurde, bietet ein neues Gesetzgebungsverfahren eine gute Möglichkeit, das ganze Verfahren zu entbürokratisieren.
Die Vorschriften zur Lizenzierung von Piloten (JAR FCL)_ beruhen auf einer Vereinbarung europäischer Luftfahrtbehörden. Ziel sind hohe Sicherheitsstandards und harmonisierte Regelungen in Europa. Diese werden von den nationalen Luftfahrtbehörden in nationales Recht umgesetzt. Daran kann ich zunächst einmal nichts kritikwürdiges entdecken. Sie müssten mir schon genauer erläutern, was Sie da als "Unfug" bezeichnen.
Bürgerbüro Margot Queitsch