Frage an Margit Wild von Karl E. bezüglich Gesundheit
Liebe Frau Wild,
durch die Installation einer permanenten geschlossenen Gesellschaft
(private Raucherclubs) wird durch viele Gaststätten das Rauchverbot mit Zustimmung und Duldung des Gesetzgebers und auch der Gerichte (Urteil vom 30.07.08) erfolgreich umgangen.
Grundlage hierfür kann eigentlich nur sein, dass bei privaten Raucher-Clubs das Gaststättenrecht nicht gilt.
Aus der Folge daraus dürften dann alle sonstigen Regelungen des Gaststättengesetzes auch nicht zutreffen. Tanzverbote, Musikverbote, Sperrstundenregelungen und sonstiges Auflagen sind demnach ebenfalls nicht gültig.
Ist diese Annahme richtig?
Lieber Herr Eiber,
sie haben recht, wenn sie feststellen, dass durch die privaten Raucherclubs das Rauchverbot umgangen werden kann. Es ist jedoch so, dass auch hier das Gaststättenrecht gültig ist. Das Gesundheitsschutzgesetz sagt in diesem Fall, dass diese sog. geschlossene Gesellschaft nicht für Jedermann zugänglich sein darf. Tanzverbote,Musikverbote,Sperrstundenregelungen sind gültig. Das Problem scheint hier wohl eher in den unterschiedlichen Auffassungen der Ministerien zu liegen.
Margit Wild