Frage an Margit Wild von Bernhard K. bezüglich Finanzen
1. Frage. Wie kann das sein, das ein Hans Eichel (Ex-Finanzminister) eine sagenhafte Pension von 15.000,-- Euro pro Monat (nichts in die Rentenkasse eingezahlt) und das dreizehn Mal im Jahr und das noch im voraus erhält. Jeder der 45 Jahre lang in die Rentenkasse einzahlt fragt sich doch, wo die Gerechtigkeit ist. Ich gehe nicht mehr zu Wahl.
2. Frage. Warum werden ab 2009 die Kapitalerträge und Kursgewinne mit pauschal 25 % (Abgeltungssteuer) besteuert. Also ungerechter gehts ja wirklich nimmer. Alle anderen 5 Einkunftsarten werden mit dem pers. Steuersatz versteuert. Jeder Reiche und Superreiche hat einen Sptizensteuersatz. Beispiel: Wenn einer 100.000,-- € Zinseinnahmen pro Jahr hat, dann hat er bisher ca. 50.000,-- € (43 % Steuersatz, 3 % Reichensteuer, 5,5 % Soli und Kirchensteuer) bezahlt. Dieser wird nächstes Jahr nur noch ca. 28.000,-- € Steuern zahlen. Jeder der unter 25 % Steuersatz hat, zahlt seinen pers. Steuersatz. Und schon wieder profitieren die Reichen und Superreichen.
3. Frage. Außerdem redet jeder von der kalten Progression. Warum schafft man Sie nicht ab. Ich hoffe Sie wissen was die kalte Progression ist. Bitte beanworten Sie mir die 3 Fragen.
Finanzen:
zu Frage 1:
Herr Eichel hat als pensionierter(politischer )Beamter die gleichen Altersansprüche wie alle anderen Beamten.
Zugleich gelten Anrechnungshöchstbeträge, da er drei hohe Funktionen -Oberbürgermeister Ministerpräsident und Bundesminister- ausgeübt hat.
Langfristig ist aber zu überlegen, wie die Altersansprüche (Pensionen für Beamte, Renten für Arbeitnehmer) vereinheitlicht und somit gerechter gestaltet werden.
zu Frage 2:
Die Verteilungswirkungen der Abgeltungssteuer sind immer einzelfallbezogen zu bewerten.So verlieren beispielsweise die Dividendenempfänger(bislang durch das sog. Halbeinkünfteverfahren mit ca.22% belastet) durch die Abgeltungssteuer. Ebenso waren bislang Kursgewinne außerhalb der sog. "Spekulationsfrist "komplett steuerfrei, diese müssen nun mit Abgeltungssteuer belastet werden (mit Kirchensteuer ca.28 %) Für die Empfänger von Zinsen ergeben sich Vorteile, sofern der persönliche Steuersatz über 28% lag. Die Entscheidung für die Abgeltungssteuer in diesem Bereich lag darin, die Kapitaleinkünfte einheitlich zu erfassen. Des weiteren erheben viele Länder noch wesentlich geringere Steuern auf Zinsen, manche haben sie komplett freigestellt (sog. zinsberechtigte Einkommensteuer), um eine intertemporale Belastung zu vermeiden.
In den vergangenen Jahren wurde der Sparerfreibetrag erheblich reduziert, was die Empfänger von Zinseinkünften erheblich belastet hat. Noch ein letzter Aspekt: zukünftig wird es bei Kapitaleinkünften- im Gegensatz zu anderen Überschusseinkunftsarten- keine Werbungskostengeben, d.h. die Bemessungsgrundlage kann nicht reduziert werden.
zu Frage 3:
Die kalte Progression ließe sich durch zwei Wege abschaffen:
1. Man führt eine sog. Flat-Tax-Rate (Ein Stufen Tarif) ein. Das hat die SPD aus verteilungspolitischen Gründen abgelehnt.
2. Man passt den Beginn der Progressionszone (Grundfreibetrag) und den Beginn der oberen Proportionalzone (Beginn des Spitzensteuersatzes) an die Inflation an.
Diesen Weg wird die SPD, abhängig vom vorrangigen Ziel der Haushaltskonsolidierung, in der kommenden Legislaturperiode anstreben