Frage an Margit Wild von Hans Walter K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
die Stadt Neumarkt hat ebenso wie der Landkreis eine kostenlose Kinderbetreuung am Buss-und Bettag zum Teil mit Ringelpietz und Verköstigung ausschließlich für die Bediensteten eingerichtet.
Dazu meine Fragen:
Halten Sie es für richtig,
- dass kein Entgelt für diese Leistung eingefordert wurde?
- dass den anderen Eltern, die nicht bei der Stadt oder beim Landkreis beschäftigt sind, diese Leistung nicht angeboten wurde?
- dass die anderen Eltern Neumarkts letztendlich die Betreuung, das Getränk und die warme Mahlzeit für die Kinder der städtischen Bediensteten zusätzlich zu den Kosten für die eigenen Kinder bezahlen dürfen?
Sind sie auch wie die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Neumarkt der Meinung, dass es sich hier um eine freiwillige Leistung im Sinne von Art 57 GO handelt, wobei Art 57 GO ausdrücklich auf das "öffentliche Wohl" abstellt?
Würden Sie eine Petition unterstützen, die eine Abschaffung dieses rechtswidrigen Verhaltens fordert?
Mit freundlichen Grüßen
Hans Walter Kopp
Sehr geehrter Herr Kopp,
der Antwort auf Ihre Frage möchte ich vorausschicken, dass ich es sehr erfreulich finde, wenn Eltern an Feiertagen die Möglichkeit einer (professionellen) Kinderbetreuung gegeben wird. Dies ist ganz im Sinne einer familienfreundlichen Politik.
Sie sprechen einen Fall an, in dem kommunale Arbeitgeber (also Stadt und Landkreis Neumarkt) für ihre Beschäftigten ein solches Angebot schaffen. Aus meiner Sicht stellt die unentgeltliche Zurverfügungstellung eines Betreuungsangebots für einen Feiertag ein Entgegenkommen des Arbeitgebers gegenüber seinen Beschäftigten dar. Dies findet sich auch in der "freien" Wirtschaft. Den Kommunen steht in diesem Bereich in meinen Augen ein großer Gestaltungsspielraum zur Verfügung (Schlagwort: Personalhoheit). Man könnte dieses Angebot also auch als eine Art "Gratifikation in Naturalien" begreifen, dass den Mitarbeitern zugute kommt, auch um ihre Leistungsfähigkeit und Motivation zu erhalten. Denn Kommunen sind ebenso wie andere Arbeitgeber auf motiviertes, ausgeglichenes Personal angewiesen. Es handelt sich dabei nicht um eine Aufgabenerfüllung im Bereich der Daseinsvorsoge - dort würde sich nämlich die Frage der Gleichbehandlung aller Kommunenangehöriger stellen -, sondern um eine zusätzliche Leistung, die die Kommune zur Aufrechterhaltung einer gut funktionierenden Verwaltung erbringt mit dem positiven Nebeneffekt der Familienförderung. Aus diesem Grund habe ich keine rechtlichen Bedenken und die Einschätzung der Aufsichtsbehörde gibt keinen Anlass zur Beanstandung. Daher sehe ich auch eine Petition als nicht zielführend an, auch wenn es freilich Ihr gutes Recht ist von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Ich hoffe, dass mein Standpunkt zu Ihrer Frage deutlich geworden ist und wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest.
Mit freundlichen Grüßen
Margit Wild, MdL