Frage an Margarete Bause von Helmut T. bezüglich Menschenrechte
Thema: Menschenrechte
Sehr geehrte Frau Bause,
laut Bundesamt für Statistik gab es 2018 bei "LKW-Unfällen" ausserhalb der LKW 588 Tote und ca. 30000 Verletzte. Aus dem GG ergibt sich die Verpflichtung des Staates zum Schutz seiner Bürger. Aus STVO, ein Bundesgesetz, ergibt sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKW über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht von 80 km/h. Die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit der LKW liegt aber überwiegend darüber. Der bayerische Innenminister ist, wie wohl fast alle seiner Kollegen, damit zufrieden, dass die LKW statt der erlaubten 80 nur 90 km/h fahren. Dass viele LKW auch über 90 km/h fahren, will er nicht sehen. Geschwindigkeitskontrollen bei LKW hält er deshalb für nicht erforderlich. Tempo 80 würde die Zahl der LKW- Unfälle reduzieren. Die wegen der erheblichen Masse der LKW teils verheerenden Folgen würden geringer. Die Zahl der Toten und Verletzten würde sinken, ebenso der Kraftstoffverbrauch. Das Fahrverhalten der LKW, das vielen Verkehrsteilnehmern Angst macht, würde sich ändern zwangsläufig ändern. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist für eine Einzelperson vor einem ordentlichen Gericht kaum einklagbar. Die Zahl der Opfer im Straßenverkehr durch eine einigermaßen kostenneutrale und nicht übermäßig personalintensive Maßnahme, von einem Bundesgesetz so vorgesehen, zu senken, ist anscheinend nicht erforderlich. Es steht den Bundesländern nicht zu, durch ihre Untätigkeit, derart massiv in die Grundrechte einzugreifen, andererseits gibt es aber scheinbar keine Instanz, an die sich Bürger*innen zur Wahrung ihrer Rechte wenden können. Sehen Sie eine Möglichkeit?
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Treubel
Sehr geehrter Herr Treubel,
vielen Dank für Ihre Anfrage. und entschuldigen Sie die späte Antwort.
Ich teile Ihren Unmut, aber leider sind Verkehrskontrollen auf Autobahnen Ländersache. Über die Dichte und Häufigkeit von Kontrollen haben wir im Bundestag leider keine nähere Kenntnis. Diesbezüglich müssten Sie sich bitte an die Bayerische Staatsregierung wenden.
Was aber wir Grünen im Bundestag festhalten möchten: Die Bußgelder, die der Bund für Geschwindigkeitsverstöße und andere Sicherheitsdefizite bei LKW vorsieht, sind deutlich zu lasch und zu wenig abschreckend. Hier sind andere europäische Staaten in der Verkehrssicherheitspolitik eindeutig konsequenter. Überfällig ist es, das Ziel "Null Verkehrstote" (Vision Zero) endlich in die Straßenverkehrsgesetze aufzunehmen und dadurch Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen deutlich höher zu gewichten. Ein massives Sicherheitsrisiko sind auf Autobahnen die extremen Geschwindigkeitsunterschiede. Deswegen wollen wir Grüne im Bundestag ein allgemeines Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen einführen.
Mit freundlichen Grüßen
Margarete Bause