Frage an Margarete Bause von Lana I. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Bause,
wann können die Palästinenser/innen in Deutschland damit rechnen, dass die BRD sich um deren jetzigen Status "Staatenlosigkeit" kümmert und beendet.
Sehr geehrte Frau Imad,
entschuldigen Sie bitte die späte Beantwortung Ihrer Frage.
Ich kann Ihnen nicht für "die BRD" antworten, aber gerne aus Sicht meiner Fraktion.
Die bloße Tatsache, dass jemand aus Palästinensischen Gebieten stammt und Deutschland eine palästinensische Staatsangehörigkeit nicht anerkennt, bedeutet nicht, dass damit automatisch Staatenlosigkeit gegeben ist. Im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen für die Anwendung des Staatenlosenabkommens hat die örtlich zuständige Ausländerbehörde die Staatenlosigkeit festzustellen (z.B. bei einem Antrag auf Erteilung eines Reiseausweises nach Artikel 28 des Obereinkommens). In Deutschland sind die Ausländerbehörden für die Anerkennung der Staatenlosigkeit zuständig.
Durch die 3. Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts kommt es leider zu großen Schwierigkeiten bei der Einbürgerung von Palästinenser*innen. Problematisch ist insbesondere, dass die Identität und Staatsangehörigkeit nachgewiesen werden müssen und Ausnahmen nicht mehr möglich sein sollen. Wir Grünen haben diese Änderungen immer wieder deutlich kritisiert, denn wir treten für die Senkung der Hürden für die Einbürgerung ein. Gerade im Fall von Palästinenser*innen entsteht ein großes Problem, weil sie ihre Staatsangehörigkeit nicht nachweisen können, da diese ja nicht von Deutschland akzeptiert wird.
Ich darf Ihnen versichern, dass wir an diesem Thema dranbleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Margarete Bause