Frage an Margarete Bause von Thomas P. bezüglich Wirtschaft
Eine der lebhaftesten politischen Diskussionen der letzten 4 Jahre haben die Freihandelsabkommen ausgelöst. Im folgenden werde ich mich auf CETA konzentrieren.
Meiner Ansicht nach gab es einen eklatanten Unwillen der Verhandlungsträger, die Öffentlichkeit über den Stand der Verhandlungen zu informieren oder an der Willensbildung mitwirken zu lassen. So wurde z.B. der Versuch von über 300 NGOs (die 3,28 Mio. Unterschriften gesammelt hatten), eine Europ. Bürgerinitiative gegen CETA zu gründen, von der Europ. Kommission sabotiert. Der EuGH hat dieses Vorgehen im Nachhinein (und viel zu spät) als nicht rechtens verworfen.
Auch die Darstellung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen erschien mir nicht adäquat. So wurde suggeriert, dass es bei CETA hauptsächlich um die Senkung von Zöllen und die Vereinheitlichung von Normen gänge. Die Kritik der meisten NGOs richtete sich jedoch im wesentlichen auf ganz andere Punkte des Abkommens. Auch die Berichterstattung über eine der größten Demonstrationen der letzten Jahre (17.09.2016) war der Wichtigkeit des Themas nicht angemessen. (Nebenbei: Die Berichterstattung im (ebenfalls öffentlich-rechtlichen) DLF fand ich dagegen in Ordnung.)
Hier meine Fragen:
* War der Deutsche Bundestag ausreichend über den Fortgang der Verhandlungen informiert? War der Einfluß des Deutschen Bundestages angemessen?
* Wie soll die Öffentlichkeit in Zukunft an der politischen Willensbildung bei Freihandelsabkommen beteiligt werden?
* Wäre es nicht besser, bei solch weitreichenden Fragen die Wähler per Volksentscheid am Ende des Verhandlungsprozesses entscheiden zu lassen?
* Wie beurteilen Sie den derzeitigen Zuschnitt von Freihandelsabkommen? Warum wird nicht nur über Zölle und Normen verhandelt? Warum muss der Investorenschutz Teil eines solchen Abkommens sein? Warum gehören (einklagbare) Arbeitnehmen- und Umweltschutzrechte nicht in solches Abkommen?
Sehr geehrter Herr P.,
ein großes Problem bei Abkommen wie CETA ist, dass die Verhandlungen in Hinterzimmern laufen und viel zu intransparent sind. Das ist nicht hinnehmbar. Ich bin der Meinung, dass wer im Sinne der Bürgerinnen und Bürger handelt, das Licht der Öffentlichkeit nicht zu scheuen braucht. Auch deshalb fordere ich und fordern wir GRÜNEN einen Neustart der Verhandlungen. Dabei muss dann eine frühzeitige Beteiligung von Verbraucherschutz- und Umweltorganisationen, Datenschützern, Gewerkschaften, Vertretern von kleinen und mittelständischen Unternehmen und der Kommunen an den Vorbereitungen der Verhandlungen, den Verhandlungen und der Bewertung der Verhandlungsergebnisse erfolgen.
Wir GRÜNE in Bayern haben uns im Sommer 2016 an dem Volksbegehren gegen CETA beteiligt, weil wir denken, dass dieses unfaire Handelsabkommen massive Folgen für die Menschen in Bayern haben wird. Leider wurde das Volksbegehren vom Verfassungsgericht gestoppt. Direkte Demokratie ist für uns GRÜNE ein zentrales Anliegen. Deshalb wollen wir Volksentscheide im Grundgesetz verankern und direktdemokratische Beteiligung auf allen Ebenen stärken. Bei der Einführung dieser Instrumente muss darauf geachtet werden, dass die Rechte von Minderheiten sowie Grundrechte und wesentliche Verfassungsprinzipien nicht zur Disposition gestellt werden können.
CETA ist ein Beispiel dafür, wie Handelsabkommen nicht aussehen dürfen. Eine faire Handelspolitik bietet die Chance auf hohe Lebensqualität und Wohlstand für alle. Das geht aber nicht, wenn man die Märkte sich selbst überlässt und Verbraucherrechte oder Umweltstandards zum Handelshemmnis erklärt. Im Gegenteil, es braucht starke Regeln, hohe Standards und gute Arbeitsbedingungen. Entwicklungsländer benötigen Spielraum um sich entwickeln zu können.
Wir GRÜNE fordern, das Vorsorgeprinzip in allen Handelsverträgen zu verankern. Dieses Prinzip stellt sicher, dass Produkte bei uns erst auf den Markt dürfen, wenn klar ist, dass sie unbedenklich sind. Sogenannte Investor-Staat-Schiedsverfahren oder ein Investitionsgerichtssystem (ICS) sehen Klageprivilegien für Konzerne vor. Wir wollen nicht, dass demokratisch beschlossene Gesetze und geltende Standards dadurch unterlaufen werden. Für solche Verfahren gibt es keine Begründung. Sonderklagerechte für Investoren und große Konzerne lehnen wir entschieden ab. Wir setzen uns stattdessen für einen ständigen Handelsgerichtshof unter dem Dach der Vereinten Nationen ein, vor dem Betroffene gegen die Verletzung menschenrechtlicher, sozialer und umweltrelevanter Verpflichtungen durch transnationale Unternehmen klagen können. Wir unterstützen den Prozess der Vereinten Nationen für ein verbindliches Abkommen über die Pflichten internationaler Konzerne.
In unserem Wahlprogramm haben wir GRÜNE eine klare Aussage zu CETA getroffen: Wir kämpfen dafür, dass CETA in dieser Form nicht ratifiziert wird.
Beste Grüße
Margarete Bause