Frage an Margarete Bause von Alfred K. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Bause
das Personenbeförderungsgesetz ermöglicht es mit eigenwirtschaftlichen Anträgen den Arbeitnehmerschutz und Qualitätsvorgaben im ÖPNV zu umgehen. Beschäftigten droht dadurch bei Vertragsvergaben Arbeitsplatzverlust, tarifgebundenen Unternehmen die Insolvenz. Ich wünsche, dass soziale und qualitative Vorgaben auch bei eigenwirtschaftlichen Anträgen eingehalten werden müssen. Wettbewerb darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten und der Fahrgäste ausgetragen werden. Bitte teilen Sie mir bis zum 22.08.2917 mit, wie Sie dazu stehen, damit ich dies bei meiner Wahlentscheidung berücksichtigen kann.
Mit freundlichen Grüßen
K.
Sehr geehrter Herr K.,
den Vorrang der eigenwirtschaftlichen Verkehre im Personenbeförderungsgesetz und den damit verbundenen weitreichenden Schutz vor Konkurrenz lehne ich ab. Denn dadurch werden Arbeitsplätze gefährdet und tarifliche Standards ausgehebelt. Ein fairer Wettbewerb ist nicht mehr möglich und die Kommunen verlieren ihre Entscheidungsfreiheit. Eine Vielzahl kommunaler Unternehmen sieht sich der Gefahr ausgesetzt von eigenwirtschaftlichen Verkehrsanbietern aus dem Markt gedrängt zu werden, da diese nicht an soziale und auch ökologische Kriterien gebunden sind. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat im Januar diesen Jahres in einem entsprechenden Antrag diese Problematik aufgegriffen. Darin wird gefordert den weitreichenden Konkurrenzschutz für eigenwirtschaftliche Verkehre abzubauen und die Kompetenzen der Kommunen so zu erweitern, dass öffentliche Interessen im ÖPNV durchgesetzt und soziale und ökologische Standards definiert werden können. Den Antrag finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/109/1810978.pdf
Ich unterstütze Sie in Ihrem Anliegen. Sollte ich dem nächsten Bundestag angehören, werde ich mich mit meiner Fraktion für eine entsprechende Änderung stark machen.
Beste Grüße
Margarete Bause