Frage an Margarete Bause von Helmut S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Bause,
viele Bürgerinnen und Bürger beklagen, dass sie nach der Wahl keinen wirklichen Einfluss auf die Gestaltung der Politik für ihre Anliegen haben. "Die Parteien kündigen vor der Wahl Vieles an, was sie zum Wohle der Bevölkerung machen wollen. Nach der Wahl machen sie aber oft das Gegenteil oder Unterlassen das Versprochene. Dann sind wir Bürgerinnen und Bürger bis zur nächsten Wahl hilflos dem Agieren der Parteien ausgeliefert".
Würden Sie - neben Volksbegehren und Volksentscheid - neue Beteiligungsformen der Bürgerinnen und Bürger an der Parlamentsarbeit im Landtag befürworten, z.B. der Bevölkerung das Recht einzuräumen, mittels einer Volksinitiative Gesetze und andere Abstimmungsgegenstände in den Landtag hineinzutragen?
Wenn z.B. 25.000 Bürgerinnen und Bürger einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen könnten, würden Sie das als eine Schwächung oder Schmälerung ihrer Rechte als Fraktion der Grünen ansehen oder als Belebung des parlamentarischen Betriebs im Landtag empfinden?
Sind Sie grundsätzlich für mehr direkte Demokratie in Bayern und im Bund oder dagegen?
Kennen Sie die Argumente meines Vereins "Mehr Demokratie e.V." für unsere Aktion "Volksentscheid - bundesweit" und unterstützen Sie diese Aktion?
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schallock
Vorstandsmitglied im Landesverband Bayern von Mehr Demokratie e.V.
Sehr geehrter Herr Schallock,
vielen Dank für Ihre Vorschläge zur Frage, wie Bürgerinnen und Bürger auch außerhalb von Wahlen Einfluss auf die Gestaltung der Politik nehmen können. Ich bin der Ansicht, dass direktdemokratische Beteiligungsrechte in unserem Land auf jeden Fall gestärkt werden sollten und zwar auf allen Ebenen. Insbesondere in Bayern war ja mit der Einführung der Bürgerentscheide 1995 auf kommunaler Ebene ein wahrer Boom zu verzeichnen. Darin wurde auch der große Nachholbedarf deutlich, den gerade Bayern in Sachen direkter Demokratie hatte. Doch es gilt auch, die nach wie vor hohen bürokratischen Hürden abzubauen - gerade bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Kommunen zwischen 20 000 und 50 000 Einwohnern.
Sie fragen nach meiner Haltung zu Volksinitiativen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Bayerischen Landtag bereits unzählige Initiativen gestartet, die direkte Demokratie zu stärken. Einer dieser Anträge zielt in die Richtung, auf Bundesebene die Beteiligungsrechte der Bürger nicht nur mit Volksbegehren und Volksentscheiden zu stärken, sondern auch über Volksinitiativen. Damit erhalten die Bürger die Möglichkeit, die Abgeordneten im Bundestag dazu aufzufordern, sich mit einem Gesetzentwurf zu befassen. Stimmt der Bundestag nicht zu, kann auf Antrag der Initiativenvertreter ein Volksbegehren stattfinden. Ist dieses erfolgreich, kann die nächste Hürde - der Volksentscheid angegangen werden.
Ich bin der festen Überzeugung: Zusätzliche Beteiligungsrechte für Bürgerinnen und Bürger über die Teilnahme an Wahlen hinaus führen zu mehr Verantwortung bei der Entscheidung wichtiger Sachfragen und beleben die Demokratie insgesamt. Die Einführung der unmittelbaren Bürgerbeteiligung durch Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene ist hier ein wichtiger und längst überfälliger Schritt.
Mit freundlichen Grüßen
Margarete Bause