Frage an Margarete Bause von Birgit D. bezüglich Frauen
Sehr geehrte Frau Künast,
meine Frage bezieht sich auf die Legalisierung von Prostitution. Wie stehen Sie heute zu dem Gesetz ? Wie sehen Sie die Entwicklungen in diesem Bereich seit Inkrafttreten des Gesetzes 2002 ?
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Dammert
Sehr geehrte Frau Dammert,
2002 ist es der damaligen rot-grünen Regierungskoalition gelungen, die Rechte Prostituierter gesetzlich grundlegend zu stärken. Dieser Rechtsrahmen und die öffentlichen Diskussionen dazu haben ein Umdenken in unserer Gesellschaft mit angestoßen. Ziel und Zweck des Gesetzes war es, das Prostitutionsgewerbe zu entkriminalisieren und ganz grundsätzlich die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Prostituierte können nun vereinbartes Entgelt einklagen, Arbeitsverträge sowie Sozialversicherungen abschließen.
In unserem Wahlprogramm haben wir nun viele Punkte aufgelistet, wie wir das Prostituiertengesetz nach der Bundestagswahl reformieren wollen. Uns geht es in erster Linie darum, Prostituierten effektiver zu helfen, insbesondere Frauen, die Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution wurden. Sie brauchen eine bessere Unterstützung vor Abschiebungen, vor allem während laufender Gerichtsverfahren und ein umfassendes Opferschutzprogramm. Ein Bleiberecht würde in ihrem Fall mit Sicherheit gleich zweierlei bewirken: zum einen würden wesentlich mehr Frauen zu Aussagen und Anzeigen bereit sein, und zum anderen könnten dadurch wesentlich mehr Täter ermittelt und kriminelle Strukturen erfasst werden.
Ganz generell setzen wir darauf, die Beratung für Prostituierte auszubauen und ihre Rechte zu stärken. Dazu zählen wir Ausstiegsprogramme ebenso wie eine bessere Rechtsbasis. Würde Prostitution in Deutschland zum Gewerberecht zählen, könnten die konkreten Arbeitsbedingungen besser kontrolliert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Margarete Bause