Frage an Margarete Bause von Walter P. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Bause,
wie begründen Sie bitte, dass Sie heute bei der namentlichen Abstimmung in Sachen Reform des Länderfinanzausgleichs, gegen den Vorschlag der CSU gestimmt haben. Hatten die Bayerischen Grünen hier Weisung aus Berlin?
Mit freundlichen Grüßen
Walter Ponath
Sehr geehrter Herr Ponath,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben im Landtag in Sachen Länderfinanzausgleich gegen eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gestimmt, aber nicht gegen eine Reform des Länderfinanzausgleichs. Im Gegenteil: Wir fordern eine solche Reform seit Jahren und haben auch im Gegensatz zu CSU und FDP einen Reformvorschlag unterbreitet. Diesen Vorschlag können Sie hier nachlesen: http://www.gruene-fraktion-bayern.de/sites/default/files/kurzfassung_pressemitteilung.pdf Die Frage ist, wie wir zu einer Reform kommen und ob eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht der richtige Weg ist. Aus unserer Sicht führt an Verhandlungen mit den anderen Bundesländern kein Weg vorbei. Und die Behauptung, dass die anderen Länder keine Verhandlungen wollen, halten wir für falsch. Denn auch die Nehmerländer haben ein großes Interesse an einer Reform, da das aktuelle Gesetz befristet ist. Und nichts wäre für die Nehmerländer schädlicher als gar kein Länderfinanzausgleich. Wenn Sie sehen, dass Finanzminister Söder bei Treffen der Länderfinanzminister regelmäßig durch Abwesenheit glänzt, wird klar, dass es mit seinem Verhandlungswillen nicht weit her ist.
Wir haben daher gegen eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gestimmt, denn: Sie ist schädlich, weil jetzt alle auf die Entscheidung des Verfassungsgericht warten werden und Verhandlungen dadurch blockiert werden. Sie ist sinnlos, weil das Bundesverfassungsgericht kein neues Konzept auf den Tisch legen wird sondern allenfalls die Landesregierungen auffordern wird, neu zu verhandeln. Sie ist unredlich, weil die Staatsregierung bisher noch nie mit einer inhaltlichen Konzeption geglänzt hat; und ein bisschen Drehen an der Einwohnerveredelung kann keine echte Strukturreform ersetzen. Schließlich ist die Klage riskant, weil die große Gefahr besteht, dass das Bundesverfassungsgericht die kommunalen Finanzen stärker als bisher in den Finanzausgleich einbezieht. Damit wird das Risiko eines großen finanziellen Schadens für Bayern eingegangen.
Mit freundlichen Grüßen,
Margarete Bause