Frage an Margarete Bause von Rainer W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bause,
das Nichtraucherschutzgesetz ist ursprünglich ein Gesetz zum Schutze der Arbeitnehmer, welche in Gaststätten ihr Geld verdienen denn gemäß dem deutschen Grundgesetz Artikel 2 Abs. 2 hat jeder "das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit". Dies gilt auch während der Ausübung einer Berufstätigkeit; hierfür gibt es den Artikel 12 Abs. 1 "Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen".
Deshalb verstehe ich nicht warum Sie bei Privatfeiern und sogenannten "Geschlossenen Gesellschaften" in Gaststätten oder deren Nebenzimmern das Rauchen wieder erlauben wollen. Bringen dann die Gäste ihre Bedienung mit oder bekommen diese eine Gasmaske spendiert?
Außerdem wurde das erfolgreiche Volksbegehren zum "echten" Nichtraucherschutz auch zum Schutz von "Wirten und ihren Familien" sowie zum Schutz der "Kellnerinnen und Kellner, die wie andere Arbeitnehmer Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz haben", initiiert. Hier wird meiner Meinung nach leider wieder einmal versucht, den klaren Willen des Volkes mit an Haaren herbeigezogenen Begründungen zu unterlaufen.
Aber ich bin mir sicher, Sie können mir hierzu eine schlüssige Erklärung liefern.
Vielen Dank schon im Voraus,
Rainer Weinmann