Wie garantieren Sie die Erfüllung der geheimen Wahl im Bezirk Köpenick?
Sehr geehrte Frau Bahl,
in der Berliner Abendschau vom RBB vom 13.01.2023 erwähnte der Berliner Wahlleiter, Herr Bröchler, : „Jeder Wahlschein hat eine eigene Nummer. Und mit der können wir identifizieren, wann welche Wahlbenachrichtigung an wen rausgegeben wurde“.
Damit ist der Wahlschein auch nach Abgabe in die Wahlurne dem einzelnen Wähler zuzuordnen.
Sehr geehrter Herr A.,
leider ist der Beitrag nicht mehr online verfügbar, weshalb mir gegebenenfalls der nötige Kontext fehlt.
Der Wahlschein wird ausgegeben, sobald Briefwahl beantragt wird. Hier muss nachvollziehbar sein, wer diesen erhalten hat, damit eine doppelte Stimmabgabe verhindert wird.
Bei Briefwahl werden die Wahlscheine dann separat vor dem Öffnen der Stimmzettel-Umschläge geprüft.
Erfolgt die Stimmabgabe dann doch im Wahllokal, erhält man gegen Vorlage des Wahlscheins die Stimmzettel.
Die Stimmzettel sind immer komplett anonym und können nach Stimmabgabe keiner Person direkt zugeordnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Mareen Bahl