Frage an Marcus Held von Reinhard G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Held,
die Fraktionen der Regierungsparteien haben ein Gesetzentwurf zur „Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ vorgelegt.
(Drucksache 19/ 26545) In dem Entwurf geht es um verschiedene Gesetzesänderungen, insbesondere auch um eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes.
Die Bundesregierung, sowie verschiedene Bundesministerien, sind insbesondere durch das Infektionsschutzgesetz ermächtigt, durch Verordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates unterschiedliche Maßnahmen zu treffen.
Gibt es einen vollständigen Parlamentsvorbehalt gegenüber allen Verordnungen und Verordnungsermächtigungen, die im Zuge der „Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ getroffen wurden? Kann der Bundestag die Verordnungen jederzeit aufheben? Es könnte ja Gründe geben, dass der Bundestag eine andere Abwägung zwischen den Infektionen und den Folgen der Maßnahmen treffen will. Und dafür, dass er bestimmte Maßnahmen oder das Einschränken von Grundrechten, nicht immer für angemessen hält. Vielleicht gibt es solche Gründe auch erst für den Ende des Sommers neu gewählten Bundestag. Kann er in einem solchen Falle sein Recht sofort wahrnehmen?
Würden die geplanten Gesetzesänderungen etwas im Bezug auf den Parlamentsvorbehalt ändern?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Großmann,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich des Gesetzes zur Fortgeltung der epidemischen Lage.
In der Tat sehe ich eine pauschale Verlängerung der epidemischen Lage um drei Monate durchaus kritisch, eben weil, wie Sie ja bereits in Ihrer Frage angesprochen haben, sich die Abwägungslage innerhalb eines Vierteljahres durchaus ändern kann. Besonders mit Blick auf die Dynamik der Corona-Krise.
Da das von Ihnen angesprochene Gesetz derzeit jedoch noch Gegenstand von Nachverhandlungen innerhalb der Regierungskoalition ist, kann ich momentan keine abschließende Bewertung hinsichtlich Ihrer Frage der Rolle und Macht des Parlamentes in diesem Zusammenhang geben.
Irritieren tut mich bisher aber tatsächlich, dass erst jetzt eine wirkliche Evaluation der bereits zum Teil vor einem Jahr in Kraft getretenen durch die Leopoldina erfolgt und der Bundestag über die Ergebnisse dieser Evaluation auch erst im März 2022 informiert werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Held MdB