Frage an Marcus Held von Peter N. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Held,
nach meinen Erfahrungen sind Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeit im Öffentlichen Dienst (ÖD) kontraproduktiv, gehören nicht in den Staatsdienst!
Über Partei-/Gewerkschaftsleute versuchen Parteien/Gewerkschaften den ÖD in ihrem Sinne zu beeinflussen/zu steuern.
Am Beispiel von ZDF und ARD erleben wir, wie Kritik am Regierungshandeln der Großen Koalition unter dem Tisch gehalten wird oder in die späten Abendstunden verlegt wird, wenn die arbeitende Bevölkerung erholsamen Schlaf angetreten hat, um am anderen Tage wieder fit zu sein.
Freie Journalisten, die sich kritisch äußern, erhalten keine Aufträge. Angestellte Journalisten verhalten sich parteiangepasst, um ihren Job nicht zu verlieren (Stichworte fürs Internet: WDR-Journalistin Claudia Zimmermann im Niederländischen Rundfunk, ferner Bräutigam, Atlantikbrücke, Ulfkotte).
Parteilose haben es schwerer, einen Job zu bekommen oder befördert zu werden, gelangen nur ausnahmsweise (als Alibi) in Spitzenpositionen/Spitzenämter. Parteien sorgen für eine entsprechend hohe Dotierung der zu vergebenden Posten.
Berufsverbände blockierten zu meiner Zeit wirtschaftliche Arbeitsweisen, so dass die Privatisierung als Segen gefeiert wurde, obwohl Privatisierung staatlicher Infrastruktur zum Nachteil der Bürger und zum Vorteil von Kapitalanlegern ist, die dadurch „leistungslos“ immer reicher werden.
Im ÖD streiten Gewerkschaften für Gehaltserhöhungen der Angestellten und Arbeiter, letztlich gegenüber den Volksvertretern in den Parlamenten, welche die Öffentlichen Haushalte beschließen. Ist schon grotesk. Gewerkschaften im ÖD sollten überflüssig sein wie ein Kropf.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeiten aus dem ÖD verbannt werden und die Parlamente ihrer Verantwortung gerecht werden ohne von Berufsverbänden dazu gepresst (erpresst) werden zu müssen?
Ich grüße Sie
P. N.
Sehr geehrter Herr N.,
Danke für Ihre erneute Anfrage!
Die Entscheidung ob ein Staatsbediensteter oder ein Angestellter im Öffentlichen Dienst in einer Partei oder Gewerkschaft Mitglied sein möchte, kann dieser selbst entscheiden. Aufgrund einer oder auch keiner Partei- bzw. Gewerkschaftszugehörigkeit werden und dürfen keine Nach- oder auch Vorteile entstehen. Nehmen wir als Beispiel eine Polizistin, dieser kann nicht verwehrt werden Mitglied der Gewerkschaft der Polizei zu werden, da eine Arbeitnehmervertretung auch im Öffentlichen Dienst durchaus ihre Berechtigung hat. Sie sehen also, dass Ihre Forderung keinen Sinn macht und mit der Lebenswirklichkeit nichts zu tun hat.
Für weitere Fragen würde ich Sie bitten, mich in einer meiner Sprechstunden aufzusuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Held