Frage an Marcus Held von Birgit M. bezüglich Frauen
Sehr geehrter Herr Held,
das Thema der möglichen oder auch letztlich unmöglichen Integration von streng gläubigen Muslimen in das allgemeine Lebens-, Rechts- und Wertsystem der Europäer erregt ja nun schon seit einiger Zeit die Gemüter auf das Heftigste. Ich will meine Einschätzung dazu an dieser Stelle nicht weiter ausführen. Es geht mir nur um den Umgang der Politik mit dieser Fragen, insbesodere in der SPD.
Heute hörte ich zufällig im HR ein Gespräch mit einem Fachmann aus dem Deutschen Sportbund (Bereich Schwimmen) über den beklagenswerten deutlichen Rückgang der Zahlen bei Kindern bis 10/12 Jahren, die schwimmen können. Es ging um Unfälle an Seen und auch im Bad. Eindeutig war die Aussage, dass dies eine sehr bedauerliche Entwicklung sei.
Da kam zur Sprache, dass viele Hallenbäder geschlossen werden mussten und Schulen deshalb den Schwimmunterricht wegen der zeitlichen Entfernung zu Hallenbädern nicht mehr organisieren können oder wollen. Dann kam "politisch korrekt" zur Sprache, dass heute viele Eltern keinen Wert mehr auf den Schwimmunterricht legen würden, ihren Kindern aber auch selbst dies nicht mehr in einem Schwimmbad beibringen würden und oftmals die elterliche Unterstützung mit Druck auf die Schulen fehle. Das war eine schöne Umschreibung dessen, was da gerade abläuft.
Jetzt weiß ich nun zufällig, da ich eine Lehrerin für Sport sehr gut kenne, dass es in Rheinland Pfalz eine Verfügung des zuständigen Ministeriums oder der Schulbehörde gibt, wonach Eltern ihre Kinder (Mädchen natürlich) nicht zum schulischen Schwimmunterricht schicken müssen. Sie können ihre Töchter aus "religiösen" oder "xxxx Gründen " vom Schwimmunterricht fernhalten.Die Lehrer sind machtlos und können nicht eingreifen.
Meine Fragen:
1. Trifft es zu, dass Mädchen in RPF nicht zum Schwimunterricht gehen müssen?
2. Was sagen Sie dazu unter integrations-, bildungspolitischen und juristischen Aspekten dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Mohr
Sehr geehrte Frau Mohr,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Es trifft so nicht zu, dass Mädchen in Rheinland-Pfalz nicht zum Schwimmunterricht gehen müssen. Schwimmunterricht gehört zum Bildungsauftrag der Schule und ist deshalb auch verpflichtend für die Schülerinnen und Schüler. Wenn bei Schülerinnen ein Glaubenskonflikt entsteht, ist die Schule verpflichtet, einen nach Geschlechtern getrennten Sport- und Schwimmunterricht anzubieten. Erst wenn die Schulen nicht dazu in der Lage sind, den Sportunterricht so zu gestalten, dass er getrennt angeboten werden kann, hat die Glaubensfreiheit Vorrang. Dies sollte allerdings die Ausnahme bleiben und der letzte Ausweg bei der Lösung eines solchen Konflikts sein.
Meiner Meinung nach, ist dies ein guter Kompromiss, da große Bemühungen angestellt werden um die muslimischen Mädchen, trotz ihres Glaubens, in den Sportunterricht zu integrieren. Fehlen der Schule allerdings die Kapazitäten um die Trennung der Geschlechter vorzunehmen, kann von den Kindern aber auch von den Eltern nicht verlangt werden, dass sie gegen den eigenen Glauben und die eigene Überzeugung zum Sportunterricht gezwungen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Held, MdB