Frage an Marcus Held von Claudia W. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Held,
ich hätte gerne Ihren Standpunkt zum privaten Waffenbesitz gehört.
Wie stehen Sie dazu, dass von Sportschützen, Jägern und Sammlern in privaten Haushalten so viele Waffen inkl. Munition gelagert werden und wie sehen sie eine Gesetzesänderung hierzu?
Mit freundlichen Grüßen
C. Wegstedt
Liebe Frau Wegstedt,
für Ihre Anfrage danke ich Ihnen!
In dieser Legislaturperiode sind erst einmal keine grundsätzlichen Änderungen am Waffenrecht vorgesehen.
Das deutsche Waffenrecht ist eines der strengsten der Welt. Es kann aber nur den Umgang mit legalen Waffen regeln. Die (sicherheitspolitisch relevante) Problematik illegaler Waffen lässt sich damit natürlich nicht lösen. Wir haben ein wachsames Auge auf das Waffenrecht und wollen Lösungen, die Sport und Brauchtumspflege nicht unzumutbar beschränken, aber die effizient die Bevölkerung vor dem Missbrauch von Schusswaffen schützen.
Wir wissen aber aus trauriger Erfahrung, dass leider auch das strengste Recht grausame Amok-Taten nicht immer verhindern kann.
Nach dem tragischen Amoklauf von Winnenden gab es 2009 eine Novellierung des Waffengesetzes und Beschussgesetzes mit dem Ziel, die Anzahl legaler und illegaler Waffen zu reduzieren (div. Regelungen); dazu gehörten auch Vorschriften zur Verwahrung legaler Waffen (besser gesichert, deutlich stärkere Kontrollbefugnisse, neue Regelungen für Waffenschränke). Seit 2012 gibt es zudem das Gesetz zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (NWRG). Mit der Errichtung eines bundesweiten Registers werden alle Waffenbehörden untereinander vernetzt.
Die Forderung, Waffen und/oder Munition nicht zu Hause aufbewahren zu lassen, ist nicht neu, politisch allerdings wohl kaum durchsetzbar und fachlich umstritten, da sie neue Probleme schaffen würde: So sind Schießbahnen oft abgelegen, d.h. auch das erhöhte Risiko des Einbruchs bei der Aufbewahrung einer größeren Anzahl von Waffen und Munition dort wäre in die Abwägung einzubeziehen.
Da vielfach Waffen illegal, aber oftmals ohne böse Absicht in Privathäusern lagern, z.B. Erbstücke im Keller etc., begrüßt die SPD grundsätzlich Initiativen (z.B. auch Amnestien) zur freiwilligen Ablieferung solcher Waffen bei den zuständigen Behörden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Marcus Held