Frage an Marcel Schwalb von Noèl K. bezüglich Verbraucherschutz
Gebührenfinanzierte Inhalteerstellung
Grundversorgung in der digitalisierten Wissensgesellschaft meint mehr als nur die Bereitstellung eines fixen Programmschemas durch die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Es geht zunehmend auch darum, eine bessere Nachnutzung von gebührenfinanzierten Inhalten zu ermöglichen.
Offene Frage: Welche Maßnahmen halten Sie für geeignet, damit die durch den WDR erstellten und von den Bürgern des Landes NRW finanzierten Inhalte auch durch jedermann wieder über die einfache Konsumption hinaus verbreitet, bearbeitet und geremixt werden können?
Konkrete Frage: Werden Sie sich für die Abschaffung der Depublikationsverpflichtung von gebührenfinanzierten Inhalten durch die Öffentlich-Rechtlichen Sender einsetzen?
Danke.
Sehr geehrter Herr Köthe.
Zunächst bitte ich um Entschuldigung, dass ich erst jetzt auf Ihre Frage antworte. Wie Sie vielleicht wissen, sind sämtliche Posten in der Piratenpartei ehrenamtlich und unentgeltlich besetzt. So beantworte ich Bürgeranfragen momentan in der Zeit neben meinem Vollzeitberuf als Wissenschaftler, den sonstigen Parteiaktivitäten und den zahlreichen Anfragen seitens der Presse, die uns momentan erreichen.
Um auf Ihre Fragen zu sprechen zu kommen:
1.
Die Piratenpartei NRW setzt sich für die Rücknahme der im 12. RÄStV (Rundfunkänderungsstaatsvertrag) eingeführten Depublikationspflicht öffentlich-rechtlicher Medieninhalte im Internet ein. Wir vertreten die Auffassung, dass Produktionen, die von der Allgemeinheit finanziert wurden, der Allgemeinheit permanent (also zeitlich unbefristet) zur Verfügung stehen müssen.
Nach meiner persönlichen Auffassung widerspricht es weiterhin dem Wesen des Internet, Inhalte nur für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung zu stellen, weil dadurch traditionelle Techniken wie das Setzen von Verknüpfungen (Links) in einem internen oder externen Artikel praktisch unmöglich gemacht werden - und somit auch der journalistischen Vollständigkeit schaden. Dies kann im Netz nicht im Interesse der Allgemeinheit sein.
2.
Die Piratenpartei NRW vertritt den generellen Standpunkt, dass von der Allgemeinheit finanzierte Produktionen unter eine freie Lizenz gestellt werden sollten. Details zu dieser Lizenz müssen mit allen Beteiligten erarbeitet werden, sobald wir politischen Einfluss in den Parlamenten haben. Persönlich bin ich der Meinung, dass mindestens die nichtkommerzielle Verbreitung, Weiterverwendung und Manipulation (z.B. durch Mashups oder Remixes) von Inhalten durch Privatpersonen möglich sein muss. Dieses Vorgehen ist ein wichtiger Bestandteil und eine kreative Bereicherung der heutigen Netzkultur. Solche Regelungen lassen sich durch die Formulierung von geeigneten Nutzungslizenzen erreichen, wie sie beispielsweise im Bereich der Software-Entwicklung schon seit langem erfolgreich angewendet werden.
Ich hoffe, ich konnte mit meinen Darlegungen Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten.
Viele Grüße,
Marcel Schwalb