Frage an Marcel Philipp von Maria K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Philipp!
Ich bin Privatpilotin und ärgere mich sehr über Teile des Luftsicherungsgesetzes.Zur Information: Alle Privatpiloten mit deutscher Lizenz sind mit einer umfassenden Überprüfung (Polizei, BND, MAD, Zoll....) durch die jeweiligen Bezirksregierungen (für mich: Düsseldorf) konfrontiert, in der ihre ´Zuverlässigkeit´ untersucht wird. Einen Kriterienkatalog gibt es nicht. Da dadurch Grundrechte berührt werden, werden wir aufgefordert, diese Überprüfung selbst zu beantragen und zu bezahlen, sonst wird unsere Lizenz nicht verlängert. Ich finde, dass es ein empörender Vorgang ist, eine Gruppe der Bevölkerung pauschal unter Terrorverdacht zu stellen, insbesondere auch, weil mit Flugzeugen der allgemeinen Luftfahrt noch nie ein Terrorakt begangen worden ist und das BMI eine solche Gefahr selbst kürzlich negiert hat. So richtig absurd wird die Sache, wenn man bedenkt, dass deutsche Piloten mit ausländischer Lizenz und ausländische Piloten, die in Deutschland fliegen, nicht überprüft werden. Selbst Herr Atta und seine ´Freunde´ wären bei dieser Überprüfung also nicht aufgefallen.Ich kann außer einem enormen bürokratischen Aufwand keinen sicherheitsrelevanten Nutzen erkennen. Sollte man knappe und teuere Ressourcen nicht lieber besser verwenden und Terroristen an anderer Stelle suchen?
Mit freundlichen Grüßen,
M. König
Sehr geehrte Frau König,
ich kenne leider die Details der Sicherheitsüberprüfungen nicht. Allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass im Falle einer durch ein Flugzeug ausgelösten Katastrophe sofort die Frage gestellt würde, warum denn nicht genauer hingesehen wurde bei der Vergabe von Lizenzen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Philipp