Marcel Enders
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Frage von stefan s. •

Fortbestand der Rente mit Abschlägen ab 63: Wird sich Ihre Partei für den Fortbestand des Eintritts in eine Rente mit Abschlägen ab einem Alter von 63 einsetzen?

Sehr geehrter Herr Enders,

gerade in unserer Region, die von Chemie und Braunkohletagebau geprägt ist wurden viele ältere Mitarbeiter in einem Alter von 60 Jahren mit einer Entschädigung, die bis zum 63. Lebensjahr das Auskommen sichert, in den Vorruhestand geschickt mit der Auflage, ab 63 die vorgezogene Altersrente mit Abschlägen zu beziehen. Die Abschläge sind im Einzelfall durch Sonderzahlungen aus dem eigenen Ersparten ausgeglichen worden. Wird sich Ihre Partei für den Fortbestand des Eintritts in eine Rente mit Abschlägen ab einem Alter von 63 einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen

Stefan S.

Antwort ausstehend von Marcel Enders
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